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Deutsches Urteil zum Amazon Dash Button

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. klagte Amazon EU S.A.R.L im Zusammenhang mit dem sog Dash Button. Der Klage wurde in erster Instanz stattgegeben.

Der Amazon Dash Button verstößt demnach zum einen gegen die sog Button-Lösung, weil auf dem Button der Hinweis auf die Zahlungspflicht fehlt. Zum anderen verstößt Amazon gegen seine Verpflichtung, unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, über wesentliche Eigenschaften der bestellten Ware und über den Gesamtpreis zu informieren.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Stand 9.3.2018).
Landgericht München 1.3.2018, 12 O 730/17

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