Zum Inhalt

Deutschland: Online-Werbung muß klar erkennbar sein

In einem Verfahren um Schleichwerbung hat sich der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen die Online- Version der deutschen BILD-Zeitung durchgesetzt.

Genauso wie im Printmedienbereich muss Werbung in Online-Medien klar erkennbar und vom redaktionellen Inhalt eindeutig getrennt sein. Eine irreführende Vermischung mit redaktionellen Beiträgen ist wettbewerbswidrig. So entschied das Landgericht Berlin am 26.7.2005 auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen BILD.T-Online.de. "Das Urteil ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Schleichwerbung im Internet", so der vzbv.

Aufgrund der ähnlichen Rechtslage ist das Urteil auch für Österreich von Interesse.

Lesen Sie mehr auf: http://www.vzbv.de/go/presse/587/5/20/index.html

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Erfolg bei Servicepauschale gegen Telekommunikationsanbieter

Erfolg bei Servicepauschale gegen Telekommunikationsanbieter

Im Auftrag des Sozialministeriums vertritt der Verein für Konsumenteninformation (VKI) in mehreren Musterprozessen gegen T-Mobile Konsument:innen bei der Rückforderung der Servicepauschale. Jetzt kam es in zwei vom VKI geführten Verfahren zu erstinstanzlichen Entscheidungen. In beiden Fällen beurteilte das Bezirksgericht für Handelssachen (BGHS) Wien die Einhebung der Servicepauschale als unzulässig. Die Urteile sind rechtskräftig.

Strengere Vorgaben für Tech-Riesen: Digital Markets Act „scharf gestellt“

Strengere Vorgaben für Tech-Riesen: Digital Markets Act „scharf gestellt“

Der Digital Markets Act (DMA) sieht regulatorische Einschränkungen für sogenannte "Gatekeeper" - Plattformdienste mit erheblicher Marktmacht - vor und ist seit 7. März 2024 für 22 Dienste von sechs Gatekeepern, ua Amazon, Apple, Meta und Microsoft, wirksam. Wir stellen die Regelungen im Überblick dar.

Erfolgreiches Vorgehen gegen Hofer wegen einer Statt-Preis-Werbung

Erfolgreiches Vorgehen gegen Hofer wegen einer Statt-Preis-Werbung

Der VKI hatte die Hofer KG wegen aus Sicht des VKI unzulässiger Statt-Preisen geklagt. Zu einem Urteil dazu kam es nicht: Hofer schloss mit dem VKI einen gerichtlichen Vergleich ab und verpflichtete sich darin, dass inkriminierte Verhalten zu unterlassen.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang