Genauso wie im Printmedienbereich muss Werbung in Online-Medien klar erkennbar und vom redaktionellen Inhalt eindeutig getrennt sein. Eine irreführende Vermischung mit redaktionellen Beiträgen ist wettbewerbswidrig. So entschied das Landgericht Berlin am 26.7.2005 auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen BILD.T-Online.de. "Das Urteil ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Schleichwerbung im Internet", so der vzbv.
Aufgrund der ähnlichen Rechtslage ist das Urteil auch für Österreich von Interesse.