Mit der Einrichtung einer Spam-Beschwerdestelle sagt der deutsche Verbraucherzentralen Bundesverband (vzbv) der unerwünschten Zusendung von E-Mails verstärkt den Kampf an.
Praktisch jeder, der ein E-Mail-Adresse besitzt, kennt das Problem unerwünscht zugesandter E-Mails, die z.T. massenhaft den elektronischen Posteingang überschwemmen. "Spam" ist dabei der Sammelbegriff für unverlangt zugestellte E-Mails. Da solche Spam-Mails Zeit, Geld und Nerven kosten und so Wirtschaft und Konsumenten gleichermaßen schädigen, wird seit geraumer Zeit mit verschiedenen Gesetzen bzw. Gesetzesinitiativen, Informationskampagnen und Projekten auf nationaler, europäischer und sogar weltweiter Ebene versucht, das Unwesen der Spam-Mails effektiv zu bekämpfen.
Im Rahmen eines vom deutschem Verbraucherministerium geförderten Projekts zur Bekämpfung von Spam-Mails hat der vzbv eine Beschwerdestelle eingerichtet, die unter beschwerdestelle@spam.vzbv.de erreichbar ist. Per E-Mail können betroffene Verbraucher dem vzbv unerwünscht erhaltene E-Mails übersenden. Dabei ist wichtig, dass auch die so genannte "Header-Zeilen" der Spam-Mail, die Aufschluss über Absender, Empfänger, Datum und "Verkehrsweg" der E-Mail geben, an die Beschwerdestelle weitergeleitet werden. Eine entsprechende Anleitung zur Sicherung und Weiterleitung findet sich hier. Spammer aus dem Ausland werden an Verfolgungsstellen im Ausland gemeldet, die effektive Maßnahmen vor Ort ergreifen können. Dementsprechend können sich österreichische Konsumenten, die durch Spam-Mails deutscher Absender belästigt werden, auch direkt an die genannte Beschwerdestelle richten.
Der vzbv überprüft dann diese Fälle und wird die geeigneten juristischen Mittel ergreifen, um gegen die Spam-Versender und deren Auftraggeber vorzugehen. "Neben Unterlassungsklagen werden wir auch versuchen, Spammern gezielt ihre Gewinne abzunehmen" gibt sich Patrick von Braunmühl vom vzbv kämpferisch.
In Österreich können betroffene Konsumenten beim zuständigen Fernmeldebüro Anzeige erstatten, das einschreitet, wenn der Absender der unerwünschten E-Mail ein Unternehmen mit Sitz in Österreich ist. Nähere Informationen zum jeweils zuständigen Fernmeldebüro abrufbar.
Stammt die E-Mail-Werbung von einem Finanzdienstleister, können sich Verbraucher bei der Finanzmarktaufsichtsbehörde beschweren.
Kommt die unerwünschte E-Mail-Werbung aus einem anderen Mitgliedsland der Europäischen Union, besteht die Möglichkeit, sich an das Bundesministerium für Justiz wenden, welches die Beschwerde an die zuständige ausländische Stelle weiterleitet.
Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) hat gemäß § 7 E-Commerce-Gesetz (ECG) eine Liste der Personen zu führen, die keine E-Mail-Werbung wünschen. Gegen unerwünschte E-Mail-Werbung nützt diese Liste aber nur sehr beschränkt. Zudem hat die RTR-GmbH keine behördliche Zuständigkeit zur Unterbindung von Missbrauch.
Die einzige wirksame Handhabe des österreichischen Strafrechts gegen unerwünschte E-Mails stellt § 126b StGB "Störung der Funktionsfähigkeit eines Computersystems" dar. Jedoch muss hier die Spam-Attacke ein gewisses Ausmaß überschreiten, weil die Strafbarkeit nach § 126b StGB eine schwere Störung der Funktionsfähigkeit des Computers voraussetzt. Sonstige Verstöße gegen das Spam-Verbot des § 107 Abs 2, Abs 4 TKG sind hingegen gemäß § 109 Abs 2 Z 20, Z 21 TKG lediglich als Verwaltungsübertretung geahndet.
Auch die Wirtschaft hat das Problem "Spam" erkannt. So haben sich die weltweit größten Internetanbieter AOL, Microsoft und Yahoo kürzlich zu einer "Anti-Spam-Allianz" zusammengeschlossen, um insbesondere durch technische Maßnahmen die ungehemmte Verbreitung von Spam-Mails zu unterbinden.
Letztlich kann auch der einzelne Computernutzer im privaten Bereich bestimmte Schutzmaßnahmen gegen Spam-Mails ergreifen:
1) Mit der eigenen E-Mail-Adresse sollte im Internet nicht zu freizügig umgegangen werden. Es empfiehlt sich, für wirkliche Privatkontakte eine besondere Adresse zu verwenden, die nur an Freunde und Bekannte weiter gegeben wird.
2) Nutzen Sie ein E-Mail-Programm, mit einem hoch entwickelten und regelmäßig aktualisierten Spam-Filter.
3) Antworten Sie nicht auf Spam-Mails, auch dann nicht, wenn Sie sich gegen weitere Zusendungen verwahren wollen. Insbesondere bei automatisch generierten E-Mail-Adressen oder bloßen "Zufallstreffern" des Spammers zeigen Sie dadurch dem Absender, dass ihr E-Mail-Eingang (noch) unter dieser Adresse aktiv ist.
4) Melden Sie Spam-Mails an die dafür vorgesehenen Beschwerdestellen (s.o.). Achten Sie dabei darauf, alle für eine Zurückverfolgung des Absenders erforderlichen Daten zu sichern und weiterzuleiten (Stichwort "Header-Zeile").
Ausführliche Informationen mit weiteren Hinweisen zu Schutzmaßnahmen gegen unerwünschte E-Mail Zusendungen finden Sie hier.