Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte - im Auftrag des Sozialministeriums - den Energieanbieter KELAG - Kärntner Elektrizitäts-AG (KELAG) wegen zwei Preisanpassungsklauseln geklagt und dazu eine Entscheidung des Obersten Gerichtshof (OGH) erwirkt. Darin erklärte der OGH zwei Preisanpassungsklauseln aus den Jahren 2019 und 2020 für unzulässig. Damit fiel die Grundlage für die Preisanpassung vom 01.09.2019 weg. Der VKI erzielte beim Obersten Gerichtshof (OGH) bereits eine Grundsatzentscheidung zu einer ähnlichen - vom Gericht als unzulässig erachteten - Preisanpassungsregelung eines anderen Energieanbieters.
Der VKI konnte sich mit Kelag auf folgende außergerichtliche Lösung für betroffene Haushaltskund:innen einigen:
Kund:innen erhalten über die kostenlose VKI-Aktion einen Geldersatz für die Preiserhöhung vom 01.09.2019. Basis für die Auszahlung ist die individuelle Verbrauchsmenge für den Zeitraum der Preiserhöhung bis 31.03.2022.
Bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3.500 kWh ist mit einer Kompensation von rund EUR 124,00 für 31 Monate zu rechnen.
Voraussetzungen zur kostenlosen Teilnahme an der VKI-Aktion
Teilnahmeberechtigt sind alle Haushaltskund:innen, die von der Preiserhöhung im September 2019 betroffen waren und einen der folgenden Tarife bezogen haben (in Klammer die bis 2019 gebräuchlichen Tarifbezeichnungen):
- Kelag Home Plus (Kelag-ÖKO-PUR+)
- Kelag Nachtstrom (Kelag-Speicherwärme)
- Kelag Home Strom (Kelag-Strom)
- Kelag Home Basic (Kelag-Online-Strom)
- Kelag Home Basic (Kelag-ÖKO-Fix)
- Kelag Nachtstrom (Kelag-ÖKO-Nachtstrom)
- Kelag Home Basic (Ö-Strom)
- Kelag Nachtstrom (Austria-Speicherwärme)
- Kelag Home Nachtstrom (Kelag-Nachtstrom)
Geldersatz erhalten auch ehemalige Kund:innen von der KELAG, die keinen bestehenden Vertrag mehr mit KELAG haben und von den Preiserhöhungen im September 2019 betroffen waren.
Anmeldefrist
Die kostenlose Anmeldung beim VKI war bis 31. Dezember 2022 möglich!