Zum Inhalt

Dienstleistungs-Richtlinie in Straßburg abgesegnet

Im heutigen (16.2.06) Plenum stimmten die EU-Abgeordneten unter anderem über das umstrittene Herkunftslandprinzip ab. Es sieht vor, dass Firmen, die in einem anderen Staat Dienstleistungen erbringen, dem Recht ihres Herkunftslandes unterliegen, was zu Verschlechterungen in dem Zielstaat führen kann, der derzeit noch strengere Maßstäbe anlegt.

Das Recht des Herkunftslandes gilt für den Zugang zu Dienstleistungstätigkeiten und deren Ausübung, insbesondere was die Anforderungen an Niederlassung, Tätigkeit und Verhalten der Dienstleister betrifft, aber auch die Qualität oder den Inhalt der Dienstleistung, sowie allfällige Normen und Zertifizierungen.

Aufgrund massiver Kritik am ursprünglichen Entwurf strich der zuständige Binnenmarkt-Ausschuss des EP zwar den Begriff "Herkunftslandprinzip"- von dessen Wegfall kann (entgegen anderslautender Medienberichte) jedoch nicht die Rede sein, es existiert unter dem Namen "Freizügigkeit für Dienstleistungen" weiter.

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Einigung mit WSK Bank: Refundierung von Kreditbearbeitungsgebühren

Einigung mit WSK Bank: Refundierung von Kreditbearbeitungsgebühren

Nach Entscheidung des Obersten Gerichtshof zur Unzulässigkeit der Kreditbearbeitungsgebühr und weiteren Entgelten der WSK Bank konnte sich der VKI mit der WSK Bank auf eine außergerichtliche Lösung für betroffene Kreditnehmer:innen einigen. Eine kostenlose Anmeldung zur Aktion ist bis 03.03.2026 möglich!

Unzulässige Klauseln in den AGBs von BravoNext S.A.

Unzulässige Klauseln in den AGBs von BravoNext S.A.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die BravoNext S.A. (Bravofly) wegen verschiedener Klauseln in den von ihr verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen geklagt.

HG Wien: Erfolg gegen Coaching-Plattform CopeCart

HG Wien: Erfolg gegen Coaching-Plattform CopeCart

Im Auftrag der AK OÖ klagte der VKI erfolgreich die Online-Plattform CopeCart GmbH, weil Verbraucher:innen nicht ordnungsgemäß über ihr Rücktrittsrecht informiert wurden und diesen der Rücktritt zu Unrecht verweigert wurde.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang