Zum Inhalt

Dienstleistungs-Richtlinie in Straßburg abgesegnet

Im heutigen (16.2.06) Plenum stimmten die EU-Abgeordneten unter anderem über das umstrittene Herkunftslandprinzip ab. Es sieht vor, dass Firmen, die in einem anderen Staat Dienstleistungen erbringen, dem Recht ihres Herkunftslandes unterliegen, was zu Verschlechterungen in dem Zielstaat führen kann, der derzeit noch strengere Maßstäbe anlegt.

Das Recht des Herkunftslandes gilt für den Zugang zu Dienstleistungstätigkeiten und deren Ausübung, insbesondere was die Anforderungen an Niederlassung, Tätigkeit und Verhalten der Dienstleister betrifft, aber auch die Qualität oder den Inhalt der Dienstleistung, sowie allfällige Normen und Zertifizierungen.

Aufgrund massiver Kritik am ursprünglichen Entwurf strich der zuständige Binnenmarkt-Ausschuss des EP zwar den Begriff "Herkunftslandprinzip"- von dessen Wegfall kann (entgegen anderslautender Medienberichte) jedoch nicht die Rede sein, es existiert unter dem Namen "Freizügigkeit für Dienstleistungen" weiter.

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

HG Wien: Kontaktangaben bei Microsoft unzureichend

HG Wien: Kontaktangaben bei Microsoft unzureichend

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Microsoft Corporation wegen unzureichender Zurverfügungstellung von Kontaktinformationen geklagt. Das HG Wien hat dem VKI mit Urteil vom 19. Jänner 2026 vollumfänglich Recht gegeben.

VKI-Erfolg: Temu verpflichtet sich zu Minderjährigenschutz und transparenter Websitegestaltung

VKI-Erfolg: Temu verpflichtet sich zu Minderjährigenschutz und transparenter Websitegestaltung

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK Temu wegen Verstößen gegen den Digital Services Act geklagt. Unter anderem verstieß die Homepage-Gestaltung von Temu im Hinblick auf den Minderjährigenschutz und die Information über die verwendeten Empfehlungssysteme gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Temu ließ es nicht auf ein Urteil ankommen und schloss am 20. März 2026 einen gerichtlichen Vergleich mit dem VKI.

Unterlassungserklärung von prepmymeal

Unterlassungserklärung von prepmymeal

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die prepmymeal GmbH wegen einer unzulässigen Geschäftspraktik abgemahnt. prepmymeal hat am 17. März 2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung von FLAGA

Unterlassungserklärung von FLAGA

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die FLAGA GmbH wegen 16 unzulässiger Klauseln in deren AGB abgemahnt. Unter anderem verstießen die enthaltenen Bestimmungen zu Preisänderung und Demontagekosten gegen die gesetzlichen Bestimmungen. FLAGA hat am 27. Jänner 2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung von FedEx Europe

Unterlassungserklärung von FedEx Europe

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Federal Express Europe, Inc. wegen unzureichender Zurverfügungstellung von Kontaktinformationen auf ihrer Website abgemahnt. Die Homepagegestaltung von FedEx Europe verstieß nach Auffassung des VKI gegen Bestimmungen des FAGG und des ECG. FedEx Europe hat am 22.01.2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang