Aus diesem Anlass beauftragte Konsumentenschutzstaatssekretär Sigisbert Dolinschek den Verein für Konsumenteninformation (VKI) nunmehr, die Preisanpassungsklauseln dieser Energieversorger einer gerichtlichen Untersuchung zu unterziehen.
Dolinschek: "Ich sehe im mangelnden Wettbewerb den ausschlaggebenden Faktor, weshalb die Liberalisierung des Energiemarktes KonsumentInnen bis dato kaum spürbare Einsparung gebracht hat. Klare und nachvollziehbare Preisänderungsklauseln sind deshalb wichtig, weil sie einen weiteren Schritt zu mehr Wettbewerb darstellen".
Generell ist die Verwendung einer Preisanpassungsklausel dann rechtlich zulässig, wenn die Kriterien für die Änderung des Preises vom Willen des Unternehmens unabhängig und für die KundInnen nachvollziehbar sind. Darüber hinaus sollten zukünftige Preisänderungen abschätzbar sein. Es muss den KundInnen ermöglicht werden, Preiserhöhungen auf ihre Plausibilität hin nachprüfen zu können.
Ein weiterer Kritikpunkt sind die sogenannten All-inklusive-Verträge. Das sind Pauschalangebote, bei denen für Netz und Energie ein Gesamtpreis verlangt wird. Problematisch ist hier, dass bei einer Änderung der durch Verordnung festgelegten Netztarife - derzeit kam es seit Beginn der Liberalisierung ausschließlich zu Senkungen - lediglich eine Verschiebung der Preisanteile zwischen Netz und Energie erfolgt. Die gleichzeitige Erhöhung der Energiekosten gleicht die Kostensenkung damit sofort wieder aus, die KonsumentInnen kommen nicht in deren Genuss. "Ein Großteil der Branche verwendet aus meiner Sicht problematische Preisanpassungsklauseln, weshalb ich weitere Verfahren nicht ausschließe. Den preisbewussten EnergiekonsumentInnen rate ich, Angebote anderer Unternehmen einzuholen, weil durchaus Einsparungen von einigen Prozent möglich sind", so der Staatssekretär abschließend.
Der Tarifkalkulator der Regulierungsbehörde (E-Control GmbH) kann dazu unter www.e-control.at oder unter der Telefonnummer: 0810 810 224 in Anspruch genommen werden.