Reisende vor Ort werden aus diesem Grund teilweise damit konfrontiert, dass sie dem lokalen Leistungserbringer (Hotel, …) die Leistung nochmals bezahlen müssen.
Für solche nochmals erbrachten Zahlungen muss nach Art 7. der Pauschalreiserichtlinie grundsätzlich eine Insolvenzabsicherung bestehen. Dies hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) vor Jahren in einem Musterprozess beim Europäischen Gerichtshof geklärt. (EuGH 14.5.1998 - Rs.C-364/96, VKI - Österreichische KreditversicherungsAG, KRES 10/83).
Derartige Zahlungen sind nach der Entscheidung des EuGH daher von einer Versicherung zu refundieren. Allerdings hat der EuGH festgehalten, dass dies nur in dem Ausmaß zu erfolgen hat, als die Einzelleistung im Rahmen des Pauschalpreises wert ist.
Dies ist aus folgendem Grund problematisch: Dem Verbraucher wird der Anteil der Einzelleistung (Übernachtungskosten, …) am gesamten Pauschalpreis regelmäßig nicht bekannt sein. Zahlt der Verbraucher einen höheren Betrag als zwischen dem Reiseveranstalter und dem Hotelier vereinbart war, besteht die Gefahr, dass er von der Versicherung nicht den gesamten Betrag ersetzt bekommt.
Für die Tourops Travel Systems GmbH besteht eine Insolvenzabsicherung bei der deutschen R+V Allgemeine Versicherung AG in Wiesbaden (Tel.: 0049-611-533-0, www.ruv.de).
Eine nochmalige Zahlung vor Ort - jedenfalls im o.a. Ausmaß - müsste von der Versicherung abgewickelt werden. Erforderlich dafür sind:
· Buchungsbestätigung mit Angabe der Reiseleistungen
· Zahlungsnachweis für Reisepreis
· Zahlungsnachweis für die Zahlung vor Ort
Steht man erst vor der Abreise, empfiehlt es sich mit der R+V Allgemeine Versicherung AG Kontakt aufzunehmen.