Bei Easy Green Energy gibt es nach derzeitigem Kenntnisstand des VKI zwei Fallgruppen, die im Folgenden kurz dargestellt wurden:
1. Verbraucher:innen, die vom Anbieter gekündigt wurden:
Hierbei handelt es sich vor allem um ehemalige Teilnehmer:innen des Energiekosten-Stop. Diesen Kunden wurde gleichzeitig mit der Kündigung ein neues, teureres Vertragsangebot unterbreitet. Da bei dieser Kundengruppe keine Preisbindung und keine Vertragsbindung mehr besteht, ist dieses Vorgehen nach derzeitigen Wissensstand zwar ärgerlich aber zulässig. Die Konsument:innen, die ein solches Schreiben erhalten, sollten daher jedenfalls tätig werden und einen anderen Vertrag abschließen. Ob das von Easy Green Energy unterbreitete Angebot sinnvoll ist, muss individuell entschieden werden. Beim Vergleich hilft der Tarifkalkulator der Regulierungsbehörde E-Control: https://www.e-control.at/konsumenten/service-und-beratung/toolbox/tarifkalkulator#/
2. Verbraucher:innen, denen vom Anbieter eine Preiserhöhung mitgeteilt wurde:
Bei solchen Preiserhöhungen besteht jedenfalls ein Widerspruchsrecht, allerdings endet dann das Vertragsverhältnis nach drei Monaten. Betroffene Konsument:innen sollten sich daher überlegen, ob sie mit der Preisänderung einverstanden sind, oder ob sie widersprechen und einen neuen Anbieter suchen. Bei der Entscheidung hilft der Tarifkalkulator der Regulierungsbehörde E-Control: https://www.e-control.at/konsumenten/service-und-beratung/toolbox/tarifkalkulator#/