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Einseitiges Rücktrittsrecht eines Sportwettenportals unwirksam

Ein einseitiges Stornierungsrecht des Wettanbieters benachteiligt den Wetter gröblich. Die zugrundeliegende Klausel wurde aufgehoben, der Spieler hatte Anspruch auf den Gewinn.

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Sportwettenportals stand, dass das Sportwettenportal ein Stornierungsrecht hat, wenn ein Spieler mehr als drei idente Wetten abgibt. Ein Spieler gab sieben idente Wetten ab und gewann.  

Laut OGH benachteiligt diese AGB-Klausel den Spieler gröblich, weil sie dem Wettanbieter ein einseitiges Rücktrittsrecht gibt, der Spieler aber ein solches nicht hat. Der Wettanbieter muss den gesamten Gewinn auszahlen.

OGH 30.5.2016, 6 Ob 45/16k

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