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ENSTROGA will trotz Preisgarantie Energiepreise mit Hilfe einer Zustimmungsfiktion ändern

In den letzten Wochen haben Konsument:innen von ENSTROGA eine Information erhalten, dass ihre Energiepriese erhöht werden, wenn sie der Preisänderung nicht widersprechen. Mit dem Widerspruch soll das Vertragsverhältnis zwischen Kund:innen und ENSTROGA beendet werden. Von diesem Vorgehen sind auch Verträge betroffen, für die eine Preisgarantie aufrecht besteht. Der VKI hält dieses Vorgehen für unzulässig und wird dagegen vorgehen.

Viele Konsument:innen, die erst vor kurzem einen Vertrag mit Preisgarantie bei ENSTROGA abgeschlossen haben, erhielten in den letzten Wochen ein E-Mail mit dem Betreff „Wichtig Preisinformation 2021“. Darin wurde ihnen mitgeteilt, dass die Energiepreise erhöht werden, wenn der Preiserhöhung nicht widersprochen wird. Erfolgt aber ein Widerspruch, dann soll das Vertragsverhältnis enden. Zudem hat der Anbieter auch keine Preisänderungsklausel in den AGB, so dass eine Preisänderung auch bei Verträgen ohne Preisgarantie nach Ansicht des VKI unzulässig ist. Der VKI fordert ENSTROGA daher auf, die Preiserhöhungen zurückzunehmen und Verbraucher zu den versprochenen Bedingungen weiterhin zu beliefern. Auch ein rechtliches Vorgehen wird geprüft.

Betroffene Konsument:innen sollten dem Anbieter mitteilen, dass sie mit der Preiserhöhung nicht einverstanden sind und weiterhin zu den vereinbarten Preisen – zumindest bis zum Ende der Preisgarantie – beliefert werden möchten. Der Anbieter ist nach Rechtsmeinung des VKI rechtlich dazu jedenfalls verpflichtet. Es liegt im gegenständlichen Fall auch kein sogenannter „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ vor, der dem Anbieter eine Kündigung ermöglichen würde. Der Anbieter muss daher nach Rechtsmeinung des VKI die Verträge weiterhin zu den vereinbarten Konditionen erfüllen.

Sollte dennoch ein neuer Anbieter notwendig werden, hilft der Tarifkalkulator der Regulierungsbehörde E-Control: https://www.e-control.at/konsumenten/service-und-beratung/toolbox/tarifkalkulator#/

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