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Erfolg gegen irreführende Kontostandsinformation bei Bargeldautomaten

Der VKI hat die Bank Austria - im Auftrag des BMSG - auf Unterlassung geklagt, weil an den Bargeldautomaten in den Selbstbedienungsfoyers der Bank den Kunden - vor der Behebung vor Bargeld - ein Kontostand angezeigt wird, in dem auch noch nicht wertgestellte Buchungen aufscheinen. Das HG Wien gab dem VKI Recht.

An den Bargeldautomaten der Bank Austria wurde der Kunde - vor Behebung von Bargeld - über den Kontostand informiert. Dabei werden allerdings auch noch nicht wertgestellte Buchungen aufsummiert. Daher kann es vorkommen, dass ein Kontostand aufscheint, der höher ist, als jener, der sich aus den wertgestellten Buchungen ergibt. Behebt ein Kunde nun diesen Betrag, dann rutscht das Konto ins Minus und er zahlt Überziehungszinsen.

Das HG Wien beurteilt diese Vorgangsweise als irreführend und hat sie untersagt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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