Ein Supermarkt hat seine Preisangaben " € statt ATS" auf Flugblättern dahingehend gestaltet, dass durch die besondere Aufmachung der unrichtige Eindruck erweckt wurde, es handle sich um besonders günstige Angebote, im vorliegenden Fall insbesondere für eine Kaffeemaschine und ein Fernsehgerät. Tatsächlich handelte es sich lediglich um den genau umgerechneten Schillingbetrag in Euro.
Der VKI ging gegen diese Irreführung mit Klage vor. In einem gerichtlichen Vergleich verpflichtete sich der Supermarkt, die beanstandete Werbung zu unterlassen.