Der Vermögensberater Mag. Johannes Steiner vermittelt Kredite zwischen privaten Anlegern und privaten Kreditsuchenden. Dahingehend liegen dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) sowohl von Anlegern als auch von Kreditnehmern Beschwerden vor. Folglich führte der VKI - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - für einen Anleger einen Musterprozess auf Schadenersatz.
Die Argumentation des VKI: Zum einen sei der Konsument über die Lebensversicherung falsch informiert worden, zum anderen habe der Makler bei der Vermittlung des Privatkredites verabsäumt, weitere Erkundigungen zur Bonität des Kreditnehmers einzuholen. Das Bezirksgericht Innere Stadt Wien gab dem Klagebegehren statt. Der Makler muss über wesentliche Umstände des Privatkredites informieren und - bei Unstimmigkeiten hinsichtlich des Arbeitgebers in Selbstauskunft und Lohnbestätigung - Nachforschungen anstellen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
"Privatkredite für 6 Prozent Zinsen”, so lautete das Angebot des Vermögensberaters Mag. Steiner - gerichtet sowohl an Anleger als auch an Kreditsuchende. Im konkreten Fall wurde einem Konsumenten angeboten, dass er für ein Privatdarlehen eine feste Verzinsung von sechs Prozent erwarten kann. Der Kredit sei durch eine - bei Kreditvergabe schon bestehende - Lebensversicherung besichert, die Veranlagung daher "sicher”. Der Anleger vergab an einen vom Makler vermittelten Kreditnehmer einen Privatkredit in Höhe von 10.000 Euro.
In weiterer Folge zahlte der Kreditnehmer allerdings nicht und es zeigte sich, dass die Lebensversicherung erst nach Kreditvergabe abgeschlossen worden war und Prämienrückstände bestanden. Darüber hinaus musste der Anleger feststellen, dass der Arbeitgeber des Kreditnehmers bereits zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme insolvent war und der vorgelegte Lohnzettel offenbar gefälscht war. Der Anleger trat seine Schadenersatzansprüche an den VKI ab, der Mag. Steiner auf Schadenersatz klagte und nun in erster Instanz gewann.
Weiterer Musterprozess für Kreditnehmerin
Der VKI hatte - im Namen einer Kreditnehmerin - einen weiteren Musterprozess gegen Mag. Steiner angestrengt. Diese fühlte sich, insbesondere bezüglich der geforderten Lebensversicherung, falsch informiert. Das Erstgericht wies die Klage zunächst zwar ab - mit der Begründung, die Handlungen seien nicht Mag. Steiner, sondern einem anderen Vermittler zuzurechnen. Der VKI hat dagegen aber Berufung erstattet.
"Wir hoffen, mit diesen Musterprozessen die Praxis der von Mag. Steiner vermittelten Privatkredite näher ausleuchten zu können. Zugleich ist es uns ein Anliegen, die Gefahren der Privatkreditvermittlung für beide Seiten - Kreditgeber als auch Kreditnehmer - aufzuzeigen”, sagt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI.
Das Urteil finden Sie nachfolgend im PDF Format.