Durch Konsumentenbeschwerden hat der VKI davon erfahren, dass AAE Naturstrom Verträge vor Ablauf der Preisgarantie kündigen wollte und gleichzeitig den Abschluss eines Vertrages zu einem wesentlich höheren Preis angeboten hat. Dieses Vorgehen ist aus Sicht des VKI nicht zulässig: Eine Preisgarantie beinhaltet das Versprechen an Kund:innen, dass diese keinen anderen Preis, als den vereinbarten, für die Lieferung von Energie für einen bestimmten Zeitraum zu bezahlen haben. Eine Preisgarantie kann nicht anders verstanden werden, als dass zu dem vereinbarten Preis auch tatsächlich geliefert werden muss.
Es folgte eine Intervention beim Anbieter. AAE Naturstrom erklärte trotz der wirtschaftlich schwierigen Marktsituation, die Konsument:innen bis Jahresende, also bis zum Ende der Preisgarantie, weiterhin zu den versprochenen Preisen zu beliefern und damit die Preisgarantie einzuhalten. Die Kündigung erfolgt erst mit 1.1.2023. Zudem sagte das Unternehmen proaktiv zu, dass alle Kunden von dieser Rücknahme der Kündigung in Kenntnis gesetzt werden.
Aus Sicht des VKI nun ein vorbildliches Verhalten.
Gegen andere Anbieter führt der VKI bereits Musterprozesse, um auch für betroffene Konsument:innen bei anderen Anbietern zumindest eine Rückzahlung zu erhalten.