Zum Inhalt
AAE Naturstrom Kündigungsrücknahme
Bild: Oleg Senkov/shutterstock.com

Erfolg nach VKI-Intervention: AAE Naturstrom nimmt Kündigungen zurück

Es ist mittlerweile leider keine Ausnahme mehr: Energieanbieter kündigen Konsument:innen trotz versprochener Preisgarantie und wollen sie gleichzeitig in teurere Verträge überführen. So zuletzt auch die AAE Naturstrom. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat deshalb mit dem Anbieter Kontakt aufgenommen: AAE Naturstrom hat sich daraufhin (trotz der schwierigen Marktsituation) bereit erklärt, die Verträge bis Jahresende – somit bis zum Ende der Preisgarantie – weiterhin zu bedienen.

Durch Konsumentenbeschwerden hat der VKI davon erfahren, dass AAE Naturstrom Verträge vor Ablauf der Preisgarantie kündigen wollte und gleichzeitig den Abschluss eines Vertrages zu einem wesentlich höheren Preis angeboten hat. Dieses Vorgehen ist aus Sicht des VKI nicht zulässig: Eine Preisgarantie beinhaltet das Versprechen an Kund:innen, dass diese keinen anderen Preis, als den vereinbarten, für die Lieferung von Energie für einen bestimmten Zeitraum zu bezahlen haben. Eine Preisgarantie kann nicht anders verstanden werden, als dass zu dem vereinbarten Preis auch tatsächlich geliefert werden muss.

Es folgte eine Intervention beim Anbieter. AAE Naturstrom erklärte trotz der wirtschaftlich schwierigen Marktsituation, die Konsument:innen bis Jahresende, also bis zum Ende der Preisgarantie, weiterhin zu den versprochenen Preisen zu beliefern und damit die Preisgarantie einzuhalten. Die Kündigung erfolgt erst mit 1.1.2023. Zudem sagte das Unternehmen proaktiv zu, dass alle Kunden von dieser Rücknahme der Kündigung in Kenntnis gesetzt werden.

Aus Sicht des VKI nun ein vorbildliches Verhalten.

Gegen andere Anbieter führt der VKI bereits Musterprozesse, um auch für betroffene Konsument:innen bei anderen Anbietern zumindest eine Rückzahlung zu erhalten.

 

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Mann hält leuchtende Glühbirne in der Hand.

Kündigungen durch Energieanbieter

Derzeit kommt es vermehrt zu Kündigungen von Energielieferverträgen. Zuletzt haben etwa die EVN und die Stadtwerke Klagenfurt angekündigt, massenhaft Konsument:innen zu kündigen. Sind Sie betroffen? In diesem Fall müssen Sie etwas unternehmen! Dieser Artikel stellt einen Überblick und konkrete Handlungsempfehlungen für diese Situation zur Verfügung.

Verbund ÖSPI-Klausel

HG Wien: Preisänderungsklausel der Verbund AG von 2022 unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums das Energieunternehmen Verbund AG (Verbund) wegen einer Preisänderungsklausel geklagt, in der Preisänderungen an den ÖSPI gekoppelt wurden. Auf Grundlage dieser Klausel hatte der Verbund zum 01.05.2022 eine Preiserhöhung durchgeführt. Die Klausel wurde jetzt vom Handelsgericht Wien (HG Wien) für unzulässig erklärt. Damit fällt die Rechtsgrundlage für die seit Mai 2022 verrechneten erhöhten Tarife weg. Die seit der Preiserhöhung auf Grundlage der Klausel verrechneten Entgelte sind nach Ansicht des VKI im Ausmaß des entsprechenden Erhöhungsbetrages zurückzuerstatten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Jahres-Stromabrechnung

„Strompreisbremse“ ab 1.12.2022 in Kraft

Mit diesem Beitrag informieren wir über die „Strompreisbremse“ für Haushaltskund:innen, welche mit dem Stromkostenzuschussgesetz (SKZG) Mitte Oktober im Nationalrat beschlossen wurde. Die „Strompreisbremse“ tritt ab 01. Dezember in Kraft und gilt vorerst begrenzt bis 30. Juni 2024. Die Strompreisbremse entlastet einen Haushalt, laut Finanzministerium, um durchschnittlich rund 500 Euro pro Jahr.

Stromast

Maxenergy muss wegen Missachtung einer Preisgarantie Schadenersatz bezahlen

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) war vor rund einem Jahr mit massiven Beschwerden befasst, da viele Kundinnen und Kunden der Maxenergy Austria Handels GmbH (Maxenergy) nach Ablauf einer 12-monatigen Mindestvertragslaufzeit Kündigungsschreiben erhielten – und das, obwohl ihnen bei Vertragsschluss eine 18-monatige Preisgarantie versprochen worden war. Der VKI brachte daher im Auftrag des Sozialministeriums Klage vor dem Bezirksgericht (BG) Haag ein und bekam nunmehr Recht. Der VKI fordert daher erneut, dass alle Betroffenen schnell und unbürokratisch entschädigt werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Wien Energie: Einigung im Streit um unzulässige Preiserhöhung

Wien Energie: Tarifumstellung und Preiserhöhung

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ist mit massiven Beschwerden zur Preisänderung bei Wien Energie konfrontiert. Dieser Beitrag gibt einen Überblick für betroffene Konsumentinnen und Konsumenten. Es soll damit die selbstständige Entscheidung mit dieser finanziell belastenden und schwer durchschaubaren Situation erleichtert werden.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang