Im Kampf um mehr Transparenz und bessere Rückkaufswerte bei Lebensversicherungen kann der VKI - im Auftrag des BMSG - einen ersten Erfolg verzeichnen. Die Nürnberger Versicherung AG Österreich hat zu acht Vertragsklauseln eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Das bedeutet, dass die Nürnberger Versicherung diese Vertragsbestimmungen nicht mehr verwenden und sich auch bei der Abrechnung von Verträgen nicht darauf berufen darf.
Konsumenten, die ihren Vertrag vorzeitig aufgelöst haben ("Rückkauf"), können daher mehr Geld erwarten: Die Nürnberger darf - aus Sicht des VKI - bei Verträgen, die ab dem 1.1.1997 abgeschlossen wurden und in denen diese Vertragsbestimmungen enthalten sind, die hohen Abschlusskosten überwiegend nicht mehr verrechnen. Die in den Bedingungen vorgesehenen weiteren Abschläge dürfen überhaupt nicht verrechnet werden.
Bei Rückkäufen ist jedenfalls die Verjährung zu beachten: Denn der Anspruch auf richtige Abrechnung des Vertrages verjährt in drei Jahren ab Rückkauf. Wer sich also gegen den zu geringen Rückkaufswert wehren möchte, muss letztlich innerhalb von drei Jahren ab Rückkauf eine Klage gegen die Versicherung einbringen.
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