Brüssel (APA) - Die EU-Kommission hat gegen Österreich und fünf andere Mitgliedstaaten ein Verfahren wegen mangelhafter Umsetzung der EU-Vorschriften zum Schutz von Flugpassagieren eingeleitet. Diese Länder hätten noch keine Sanktionen festgelegt, die gegen Luftlinien bei Missachtung der Passagierrechte verhängt werden müssen, teilte die EU-Behörde in Brüssel am Mittwoch mit.
Die im Februar in Kraft getretene EU-Verordnung sieht vor, dass Fluggesellschaften ihren Gästen Entschädigungen bei Nichtbeförderung, Annullierung oder gröberen Verspätungen zahlen müssen. So müssen Fluggesellschaften etwa 600 Euro zahlen, wenn sie Passagiere bei Flügen ab 3.500 Kilometer trotz Buchung nicht befördern. "Alle Länder müssen Sanktionen vorsehen, um gegen Fluggesellschaften, die sich nicht an die Vorschriften halten, auch wirksam vorgehen zu können", erklärte EU-Verkehrskommissar Jacques Barrot.
Er sei "entschlossen, die neuen Rechte der Fluggäste durchzusetzen". Neben Österreich haben auch Belgien, Italien, Luxemburg, Malta und Schweden eine Rüge von der EU-Kommission erhalten. Sollten diese Länder die rechtlichen EU-Vorschriften nicht umsetzen, kann die Behörde vor dem Luxemburger EU-Gerichtshof klagen.