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EU Kommission - Sammelklagen für Europas Verbraucher

Mit Sammelklagen nach amerikanischem Vorbild will die Europäische Kommission den Verbraucherschutz stärken. Das Rechtsinstrument werde geprüft, kündigte Verbraucherschutzkommissarin Meglena Kuneva am Dienstag in Straßburg an.

(dpa)  Käufer aus verschiedenen EU-Staaten könnten so in einem einzigen Verfahren ihre Ansprüche gegen Anbieter mangelhafter Waren oder Dienstleistungen geltend machen. Bislang gibt es dafür auf EU-Ebene keine Rechtsgrundlage. Wie in den USA üblich, könnten dann auf europäische Unternehmen hohe Entschädigungsforderungen zukommen.

   Die Sammelklage gehört zu einem Bündel von mehr als 20 Maßnahmen, mit dem die Kommission in Brüssel bis 2013 grenzüberschreitendes Einkaufen in der EU einfacher und sicherer machen will. Es gehe darum, das Vertrauen der Menschen in den Binnenmarkt zu stärken, sagte Kuneva. "Ein Käufer in Birmingham, der auf einer Internetseite aus Berlin oder Budapest eine Digitalkamera kauft, soll sich dabei so sicher fühlen wie in einem Laden bei ihm um die Ecke." Verbraucherrechte bei grenzüberschreitendem Einkauf würden überprüft und harmonisiert. Der bestehende Gesetzesrahmen sei lückenhaft und angesichts zunehmender Interneteinkäufe veraltet.

   Der europäischen Wirtschaft soll das Maßnahmenpaket einen wichtigen Wachstumsimpuls geben. Nach Kommissionsangaben tragen Konsumausgaben 58 Prozent zum Bruttoinlandsprodukt der EU bei. Der EU-Binnenmarkt könnte der weltweit größte sein, sagte Kuneva. Er bleibe aber in 27 nationale Märkte aufgesplittert. Den Verbrauchern entgingen dadurch eine größere Auswahl und niedrigere Preise.

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