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EU: Revision der Timesharing-Richtlinie

Die Europäische Kommission hat am 7. 6. 2007 einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz der Verbraucher im Hinblick auf bestimmte Aspekte von Teilzeitnutzungsrechten, langfristigen Urlaubsprodukten sowie des Wiederverkaufs und Tausches derselben (KOM (2007) 303) angenommen.

Der Anwendungsbereich der aktuellen Vorschriften wird im Sinne eines verstärkten Verbraucherschutzes erweitert, um auch neue auf den Markt gekommene Produkte einzubeziehen, die von den derzeitigen regelungen noch nicht erfasst sind, wie zum Beispiel Timesharing von Kanalbooten, Kreuzfahrtschiffen, und Karawanen, sowie so genannte " Holiday Discount Clubs". Auch Angebote zum Weiterverkauf oder Tausch von Timesharing - Rechten sind nicht von den bestehenden Bestimmungen abgedeckt, dafür aber recht beschwerdeanfällig.


Die neue Gesetzgebung soll gleiche Rahmenbedingungen für den Verbraucherschutz in der gesamten EU gewährleisten und auch faire Voraussetzungen für alle im Timesharing-Bereich tätigen Unternehmer schaffen.

Mehr zum Vorschlag sowie Hintergrundinformationen: http://ec.europa.eu/consumers/cons_int/safe_shop/timeshare/index_de.htm

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