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EuGH bestätigt Fluggastrechte

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute die Verordnung zu den Fluggastrechten bestätigt. Die Klagen der Luftfahrtverbände wurden abgewiesen.

Seit Mitte Februar 2005 gilt die europäische Fluggastrechte-Verordnung. Sie regelt die Ansprüche von Fluggästen im Fall von Verspätungen, Überbuchungen und Flugstreichungen. Fluggesellschaften müssen auf Grund der Verordnung beispielsweise für Verpflegung und Unterkunft sorgen und unter gewissen Voraussetzungen Schadenersatz bis zu € 600,-- bezahlen.

Luftfahrtverbände hatten die Rechtmäßiglkeit der Verordnung bezweifelt und Klage eingebracht. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit heutigem Urteil bestätigt, dass die Verordnung rechtmäßig und gültig ist.

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Verbesserte Rechte für Flugreisende 

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