Zum Inhalt

EuGH bestätigt Unzulässigkeit der VW-Abgas-Software

Höchste Zeit für Entschädigung der österreichischen Geschädigten.

Vor fünf Jahren – im September 2015 – hatte Volkswagen (VW) eingestanden, Dieselmotoren der Marken VW, Audi, SEAT und Skoda mit Hilfe einer Motorsteuerungssoftware manipuliert zu haben, um den Stickstoffausstoß bei Abgastests zu senken. Seit damals beschäftigt der VW-Dieselskandal die Gerichte. VW bestritt bisher, dass es sich bei der verwendeten Software um eine unzulässige Abschalteinrichtung handeln würde.

Nun liegt dazu endlich auch eine Klarstellung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seiner heutigen Entscheidungen eine weitere Klarstellung zum VW-Abgas-Skandal vorgenommen. Die von VW verwendete Abgas-Software ist illegal und verstößt gegen EU-Recht. Die gesetzlichen Emissionsgrenzwerte müssen unter normalen Nutzungsbedingungen eingehalten werden, also im täglichen Fahrbetrieb. Damit ist auf europäischer Ebene klargestellt, dass die Manipulationen von VW EU-rechtswidrig waren.

Das bringt weiteren Rückenwind für die VKI-Sammelklagen. In diesen hatten sich die jeweiligen Richter zunehmend auf die Frage der Schadenshöhe konzentriert, nachdem der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) am 25.05.2020 bereits bestätigt hatte, dass VW arglistig und aus reinem Gewinnstreben gehandelt hat und der Schaden des Käufers bereits mit Abschluss des Kaufvertrags entstanden ist.

Der VKI hat in den 16 Sammelklagen einen Minderwert der betroffenen Fahrzeuge im Kaufzeitpunkt geltend gemacht und einen Abzug von 20 Prozent des Kaufpreises eingeklagt. Der Gesamtstreitwert aller Klagen beträgt 60 Millionen Euro. Nach Ansicht des VKI haben die Käufer zumindest um diesen Betrag seinerzeit zu viel bezahlt, weil die Fahrzeuge den vollen Kaufpreis nicht wert waren. Gerichtsgutachten in anderen Verfahren belegen auch einen Schaden zwischen mindestens 10 bis 30 Prozent.

Anders als in den USA und zuletzt für zigtausende Konsumentinnen und Konsumenten in Deutschland gab es für die österreichischen Geschädigten keinerlei Entschädigungsangebot. Das könnte sich für VW rächen. Entscheidet der EuGH auch das anhängige Folgeverfahren zum Thermofenster in der heute angedeuteten Weise, könnte der Schaden der Autobesitzer größer sein als bisher angenommen. Das sogenannte Thermofenster führt nämlich dazu, dass eine volle Abgasreinigung nur zwischen 15 und 33 Grad Celsius erfolgt.

Das Urteil ist eine weitere Ohrfeige für VW und kann für den Konzern noch so richtig teuer werden. Denkt man die Entscheidung weiter, könnte der Schaden der Autobesitzer deutlich über den eingeklagten 20 Prozent des Kaufpreises liegen.

 

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Gesetzwidrige Klauseln des Veranstalters Barracuda Music

Gesetzwidrige Klauseln des Veranstalters Barracuda Music

Der VKI die Barracuda Music GmbH wegen mehrerer Klauseln in den AGB geklagt. Die beanstandeten Bestimmungen betreffen vor allem die Absage von Veranstaltungen. Der OGH erklärte alle im Revisionsverfahren noch anhängigen Klauseln für unzulässig.

Gericht bejaht Rücktrittsrecht bei Online-Versteigerungen

Gericht bejaht Rücktrittsrecht bei Online-Versteigerungen

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums insgesamt 27 Klauseln aus den AGB der Aurena GmbH – einem Veranstalter von Online-Versteigerungen – abgemahnt. Die Aurena GmbH war in Folge bereit, zu 22 Klauseln eine Unterlassungserklärung abzugeben, bestritt aber die Gesetzwidrigkeit der übrigen fünf Klauseln, woraufhin der VKI eine Klage einbrachte. Zentrales Thema im Verfahren um diese Klauseln war die Frage, ob Verbraucher:innen bei einem Kauf im Rahmen einer Auktion der Aurena GmbH ein Rücktrittsrecht haben. In den AGB wurde ein solches Rücktrittsrecht ausgeschlossen. Das LG Leoben gab nun dem VKI zur Gänze recht und erklärte die fünf eingeklagten Klauseln für gesetzwidrig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verbrauchergerichtsstand verneint

Verbrauchergerichtsstand verneint

Im konkreten Fall lag das für die Zuständigkeit eines österreichischen Gerichts notwendige Ausrichten der gewerblichen Tätigkeit nicht vor.

OLG Wien untersagt 20 Klauseln von GoStudent

OLG Wien untersagt 20 Klauseln von GoStudent

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums das Online-Nachhilfeunternehmen GoStudent GmbH (GoStudent) geklagt. Das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) hat nun 20,5 der 22 vom VKI beanstandeten Klauseln für unzulässig erklärt. Damit fallen Klauseln zur einseitigen AGB- und Leistungs-Änderung, zum Verfall von bezahlten Nachhilfeeinheiten und zur automatischen Vertragsverlängerung von GoStudent weg. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Forstinger insolvent

Forstinger insolvent

Die Forstinger Österreich GmbH ist - wieder - insolvent. Der Insolvenzantrag wurde eingebracht. Wir informieren. 

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang