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EuGH bestätigt Unzulässigkeit der VW-Abgas-Software

Höchste Zeit für Entschädigung der österreichischen Geschädigten.

Vor fünf Jahren – im September 2015 – hatte Volkswagen (VW) eingestanden, Dieselmotoren der Marken VW, Audi, SEAT und Skoda mit Hilfe einer Motorsteuerungssoftware manipuliert zu haben, um den Stickstoffausstoß bei Abgastests zu senken. Seit damals beschäftigt der VW-Dieselskandal die Gerichte. VW bestritt bisher, dass es sich bei der verwendeten Software um eine unzulässige Abschalteinrichtung handeln würde.

Nun liegt dazu endlich auch eine Klarstellung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seiner heutigen Entscheidungen eine weitere Klarstellung zum VW-Abgas-Skandal vorgenommen. Die von VW verwendete Abgas-Software ist illegal und verstößt gegen EU-Recht. Die gesetzlichen Emissionsgrenzwerte müssen unter normalen Nutzungsbedingungen eingehalten werden, also im täglichen Fahrbetrieb. Damit ist auf europäischer Ebene klargestellt, dass die Manipulationen von VW EU-rechtswidrig waren.

Das bringt weiteren Rückenwind für die VKI-Sammelklagen. In diesen hatten sich die jeweiligen Richter zunehmend auf die Frage der Schadenshöhe konzentriert, nachdem der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) am 25.05.2020 bereits bestätigt hatte, dass VW arglistig und aus reinem Gewinnstreben gehandelt hat und der Schaden des Käufers bereits mit Abschluss des Kaufvertrags entstanden ist.

Der VKI hat in den 16 Sammelklagen einen Minderwert der betroffenen Fahrzeuge im Kaufzeitpunkt geltend gemacht und einen Abzug von 20 Prozent des Kaufpreises eingeklagt. Der Gesamtstreitwert aller Klagen beträgt 60 Millionen Euro. Nach Ansicht des VKI haben die Käufer zumindest um diesen Betrag seinerzeit zu viel bezahlt, weil die Fahrzeuge den vollen Kaufpreis nicht wert waren. Gerichtsgutachten in anderen Verfahren belegen auch einen Schaden zwischen mindestens 10 bis 30 Prozent.

Anders als in den USA und zuletzt für zigtausende Konsumentinnen und Konsumenten in Deutschland gab es für die österreichischen Geschädigten keinerlei Entschädigungsangebot. Das könnte sich für VW rächen. Entscheidet der EuGH auch das anhängige Folgeverfahren zum Thermofenster in der heute angedeuteten Weise, könnte der Schaden der Autobesitzer größer sein als bisher angenommen. Das sogenannte Thermofenster führt nämlich dazu, dass eine volle Abgasreinigung nur zwischen 15 und 33 Grad Celsius erfolgt.

Das Urteil ist eine weitere Ohrfeige für VW und kann für den Konzern noch so richtig teuer werden. Denkt man die Entscheidung weiter, könnte der Schaden der Autobesitzer deutlich über den eingeklagten 20 Prozent des Kaufpreises liegen.

 

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