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EuGH Gepäckverlust: Entschädigung pro Person, nicht pro Koffer

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Schadenersatzansprüche von Familien und anderen Reisegruppen für verlorenes Fluggepäck verbessert. Nach dem EuGH besteht Anspruch auf Schadenersatz jeweils für den einzelnen Reisenden, auch wenn sich Gegenstände im Koffer eines Mitreisenden befanden.

Der Verlust von Fluggepäck ist im Abkommen von Montreal von 1999 geregelt. Danach haften die Fluggesellschaften in Höhe von bis zu 1000 sogenannten Sonderziehungsrechten, einer Kunstwährung des Internationalen Währungsfonds. 1000 Sonderziehungsrechte entsprechen derzeit rund 1190 Euro.

Im Streitfall hatte eine vierköpfige spanische Familie auf dem Flug mit Iberia von Barcelona nach Paris beide Koffer verloren. Das spanische Gericht stellte dem EuGH die Frage, ob es eine Entschädigung nur jeweils für die Koffer der Eltern gibt - oder für jeden Reisenden. Nach der Entscheidung besteht ein Schadenersatzanspruch für jeden Reisenden, auch wenn sich die eigenen Gegenstände im Gepäck eines Mitreisenden befanden. Nur so werde der von dem Abkommen angestrebte "gerechte Interessenausgleich" erreicht. Es ist aber der Inhalt des verloren gegangenen Reisegepäcks und der Umstand, das sich tatsächlich Gegenstände im Gepäck eines Mitreisenden befunden haben hinreichend nachzuweisen. 

EuGH, 22.11.2012,  C-410/11 

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