Zum Inhalt

EuGH zum Verhältnis außergerichtliche Streitbeilegung und Gerichtsverfahren

Sieht ein Staat eine verpflichtende Mediation vor einem Gerichtsverfahren vor, so ist dies zulässig. Ein solches Erfordernis darf die Parteien aber nicht daran hindert, ihr Recht auf Zugang zum Gerichtssystem auszuüben.

Das italienische Gesetz sieht im Bereich des Versicherungs-, Banken- und Finanzrechts die Einleitung eines Mediationsverfahrens (mit Anwaltspflicht) als Zulässigkeitsvoraussetzung für die Klagserhebung vor.

Der EuGH äußerte sich anlässlich eines italienischen Verfahrens zur Alternativen Streitbeilegung (AS):

Rechtsvorschriften dürfen ein Mediationsverfahren verpflichtend vor einer gerichtlichen Klage vorsehen, wenn der Zugang zum Gerichtssystem gewahrt bleibt. Das Mediationsverfahren muss aber jederzeit ohne Rechtfertigung abgebrochen werden können und der Weg zu Gericht muss gewahrt bleiben. Nationale Normen können daher nicht verlangen, dass Verbraucher in AS-Verfahren zwingend über anwaltlichen Beistand verfügen oder Mediationsverfahren nur bei Rechtfertigung abgebrochen werden.


EuGH 14.6.2017, C-75/16 (Menini, Rampanelli/Banco Popolare Societa Cooperativa)

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Das könnte auch interessant sein:

OGH-Urteil: Klauseln in AGB von Amazon Prime unzulässig

OGH-Urteil: Klauseln in AGB von Amazon Prime unzulässig

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Amazon EU S.à.r.l. (Amazon) wegen verschiedener Klauseln in den Vertragsbestimmungen zu „Amazon Prime“ geklagt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) beurteilte nun 6 von 8 eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig.

Unterlassungserklärung der Wizz Air Hungary Ltd.

Unterlassungserklärung der Wizz Air Hungary Ltd.

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Wizz Air Hungary Ltd. wegen 6 Klauseln in den von ihr verwendeten Beförderungsbedingungen abgemahnt. Wizz Air Hungary Ltd.hat zu sämtlichen Klauseln eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

OLG bestätigt: Nova Rock 2024 „Müllbeitrag“ ist unzulässig

OLG bestätigt: Nova Rock 2024 „Müllbeitrag“ ist unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagt im Auftrag des Sozialministeriums die Nova Music Entertainment GmbH wegen Klauseln zur Verrechnung eines sogenannten „Müllpfandes“. Das OLG Wien beurteilte die diesbezüglichen Klauseln nun als gesetzwidrig.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang