Zum Inhalt

EuGH zum Wegfall missbräuchlicher Klauseln und den Folgen für den Restvertrag

Ist ein Vertrag ohne eine missbräuchliche Klausel nicht mehr durchführbar, so ist der Gesamtwegfall des Vertrags zulässig, wenn dies im Interesse des Konsumenten ist.

Dem EuGH wurde ein ungarischer Fall vorgelegt, bei dem zwischen einer Bank und einer Konsumentin in einem Fremdwährungsdarlehen eine missbräuchliche Klausel vereinbart, nach der das ganze Wechselkursrisiko zulasten der Konsumentin ging.

Im vorliegenden Fall stellte sich die Frage, ob das ungarische Gesetz vorschreiben durfte, dass diese unzulässige Klausel über das Wechselkursrisiko, bei deren Wegfall der Vertrag nicht mehr durchführbar wäre, durch eine andere Klausel ersetzt werden durfte, die den amtlichen Wechselkurs anstelle des vereinbarten Wechselkurses festschreiben würde. In diesem Fall könnte die ursprüngliche Klausel nicht mehr bekämpft werden könnte.

Der EuGH erklärt dazu, dass wenn bei Wegfall einer unzulässigen missbräuchlichen Klausel, der Vertrag nicht mehr bestehen bleiben kann, diese Klausel nicht ersetzt werden kann, damit die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags verhindert wird, wenn die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags im Interesse des Konsumenten ist.

EuGH 14.3.2019, C-118/17

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

OLG Wien verurteilt Iglo wegen Shrinkflation

OLG Wien verurteilt Iglo wegen Shrinkflation

Im Auftrag des Sozialministeriums brachte der Verein für Konsumenteninformation Klage gegen die Iglo Austria GmbH ein. Anlass war das Tiefkühlprodukt „Iglo Atlantik Lachs“, dessen Füllmenge im Februar 2023 von 250 Gramm auf 220 Gramm reduziert worden war, ohne dass dies für Verbraucher:innen klar erkennbar war.

OLG-Urteil: Gesetzwidrige Klauseln zur „Direktwerbung“ von Notino

OLG-Urteil: Gesetzwidrige Klauseln zur „Direktwerbung“ von Notino

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Notino Deutschland und Österreich GmbH, die unter www.notino.at einen Versandhandel betreibt. Grund für die Klage war unter anderem eine Klausel, nach der Kund:innen unzulässigerweise aktiv das Kästchen „Mit dieser Bestellung möchte ich keine Informationen zu Veranstaltungen, Neuigkeiten oder Gutscheine erhalten“, anklicken müssten, um keine Zusendungen zu erhalten.

OGH-Urteil: Klauseln in AGB von Amazon Prime unzulässig

OGH-Urteil: Klauseln in AGB von Amazon Prime unzulässig

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Amazon EU S.à.r.l. (Amazon) wegen verschiedener Klauseln in den Vertragsbestimmungen zu „Amazon Prime“ geklagt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) beurteilte nun 6 von 8 eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig.

Unterlassungserklärung der Wizz Air Hungary Ltd.

Unterlassungserklärung der Wizz Air Hungary Ltd.

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Wizz Air Hungary Ltd. wegen 6 Klauseln in den von ihr verwendeten Beförderungsbedingungen abgemahnt. Wizz Air Hungary Ltd.hat zu sämtlichen Klauseln eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang