Die Sunshine Smile GmbH verpflichtete sich nach Klage des VKI, es im geschäftlichen Verkehr in Österreich zu unterlassen, Zahnkorrekturen mit einem bestimmten monatlich wiederkehrenden Preis zu bewerben, ohne ausreichend deutlich darauf hinzuweisen, wie lange dieser Preis zu bezahlen ist. So wurde etwa mit einem Preis von 51,10 Euro im Monat und „Gerade Zähne in 6-9 Monaten“ geworben. Tatsächlich mussten Verbraucher aber diesen Betrag vier Jahre lang durchgehend monatlich zu bezahlen (48-mal; somit insgesamt 2.452,80 Euro). Der gerichtliche Vergleich mit dem VKI wurde am 22.Juni 2020 abgeschlossen.
Im Jahr 2022 bewarb die Sunshine Smile GmbH Zahnkorrekturen mit „ab 27,57 € monatlich“. Wiederum wurde nicht darauf hingewiesen, wie lange dieser Preis zu bezahlen sei, nämlich für eine Dauer von 72 Monaten – unabhängig von der Behandlungsdauer.
Der VKI konnte die Werbung an sechs Tagen nachweisen. Das Gericht hat nun eine Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro festgelegt.
Der Exekutionsbeschluss ist rechtskräftig.
BG Donaustadt 3.10.2022, 14 E 1954/22z
Vertreter des VKI: Mag. Matthias Strohmayer, LL.M., Rechtsanwalt in Wien