Zum Inhalt

Fehlende Angaben im "Warenkorb" einer Online-Handelsplattform

In einem Verbandsverfahren der Bundesarbeiterkammer ging es um die Frage, ob und welche Informationen über die Ware ein Onlinehänder im "Warenkorb" zu geben hat.

Vor Abschluss eines Kaufes im Internet erhält der Kunde auf der Homepage der beklagten Online-Handelsplattform in einem "Warenkorb" einen Überblick über die von ihm ausgewählten Waren. Wesentliche Eigenschaften über Produkte, etwa die Bezeichnung von elektronischen Geräten oder die Maße von Möbeln sind im "Warenkorb" nicht ersichtlich.

Der Unternehmer hat bei Fernabsatz- und bei Auswärtsgeschäften den Verbraucher vorher umfassend zu informieren. Bei Fernabsatzverträgen, die über eine Webseite abgeschlossen werden, trifft den Unternehmer eine zusätzliche Hinweispflicht über die wesentlichen Eigenschaften der Ware (§ 8 Abs 1 FAGG). Hierzu dürfen nicht nochmals umfassend alle Eigenschaften der Ware dargestellt werden, vielmehr müssen auf einen Blick nochmals die wichtigsten Informationen über die Waren (zB Produktbezeichnung, zB bei Möbel, Dimensionen, und das Material der Waren) angeführt werden. Diese Informationen erfordern eine Unmittelbarkeit, dh Unternehmer muss den Verbraucher unmittelbar bevor dieser seine Vertragserklärung abgibt, darauf hinweisen.

Der OGH gab daher der Klage wegen Verletzung von § 8 Abs 1 FAGG statt.


OGH 23.1.2018, 4 Ob 5/18s

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Das könnte auch interessant sein:

Unterlassungserklärung von Autohero

Unterlassungserklärung von Autohero

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Autohero Österreich GmbH wegen 15 unzulässiger Klauseln in deren AGB abgemahnt. Unter anderem verstießen die Bestimmungen zu Vertragsschluss, Risikotragung und Rücktrittsrecht gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Autohero hat am 11. Dezember 2025 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung von Eberharter

Unterlassungserklärung von Eberharter

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Eberharter GmbH wegen 21 unzulässiger Klauseln in deren AGB abgemahnt. Unter anderem verstießen die in den AGB von Eberharter enthaltenen Bestimmungen zu Einschränkungen der Gewährleistung, sowie diverse Haftungsausschlüsse gegen die gesetzlichen Bestimmungen.

Unterlassungserklärung der Auersperg Golf- u. Sportanlagen GesmbH Schloss Ernegg

Unterlassungserklärung der Auersperg Golf- u. Sportanlagen GesmbH Schloss Ernegg

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Auersperg Golf- u. Sportanlagen GesmbH Schloss Ernegg wegen verschiedener Klauseln in der Hochzeitsmappe 2026 abgemahnt. Die Auersperg Golf- u. Sportanlagen GesmbH Schloss Ernegg hat zu sämtlichen Klauseln umgehend eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung der Bergbahn Ellmau Going GmbH & Co.  Astbergbahn KG

Unterlassungserklärung der Bergbahn Ellmau Going GmbH & Co. Astbergbahn KG

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Bergbahn Ellmau Going GmbH & Co.  Astbergbahn KG (Bergbahn Ellmau) wegen verschiedener Klauseln in ihrer (Haftungsausschuss-) Erklärung Ponyreiten Astberg abgemahnt. Die Bergbahn Ellmau hat zu sämtlichen Klauseln umgehend eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung der Wizz Air Hungary Ltd

Unterlassungserklärung der Wizz Air Hungary Ltd

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Wizz Air Hungary Ltd (Wizz) wegen verschiedener Klauseln in den Vertragsbestimmungen zum Discount Club abgemahnt. Wizz hat zu sämtlichen Klauseln eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang