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Krankenhaus Spital Operation OP
PIP Bild: antoniodiaz / Shutterstock.com

Fehlerhafte PIP-Brustimplantate - Sammelklage gegen TÜV Rheinland

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) vertritt im Auftrag des Sozialministeriums seit mehreren Jahren Frauen, die sich durch mangelhafte Brustimplantate der französischen Firma Poly Implant Prothèse (PIP) geschädigt sehen. Die Brustimplantate waren medizinisch nicht zugelassen, denn PIP hatte offenbar billiges Industriesilikon verwendet.

Die Folgen für hunderttausende Frauen weltweit waren platzende Implantate und Entzündungen, eine rasche Entfernung des Silikons war notwendig. Manche Ärzte rieten auch beschwerdefreien Frauen zum Austausch der Implantate, was für die Betroffenen erneute Operationen, Schmerzen und Angst vor Folgeschäden bedeutete.

Da der Hersteller PIP selbst insolvent ist, ist für die Geschädigten dort nichts zu holen. Eine Haftung des TÜV, der die PIP-Implantate zertifiziert hatte, steht allerdings im Raum. Immerhin hatte der TÜV das Herstellungsverfahren und die Implantate von PIP zertifiziert, ohne die letztlich ungeeigneten Silikonkissen zu kontrollieren.

Seit Jahren laufen gegen den TÜV Rheinland aus Deutschland und den TÜV RHEINLAND France mehrere Sammelklagen bei französischen Gerichten. Auch der VKI vertritt vor Gericht seit längerem 69 Frauen gegen den TÜV. Der TÜV musste u.a. den Klägerinnen aus Österreich im Jahr 2017 aufgrund einer Gerichtsentscheidung einen Vorschuss auf Schadenersatz in der Höhe von je 3.000 Euro zahlen. In einer anderen Sammelklage wurde erst kürzlich vom französischen Höchstgericht in Paris (Cour de Cassation) eine Grundsatzentscheidung gefällt.

Laut Höchstgericht muss näher geprüft werden, ob es dem TÜV aufgrund der angegebenen Menge an Implantaten auffallen hätte müssen, dass seitens PIP viel zu geringe Mengen des medizinischen Silikons beschafft wurden, und PIP daher ein anderes, nicht zugelassenes Silikongel verwenden musste. Daraus kann sich eine Haftung des TÜV wegen Verletzung von Kontrollpflichten ergeben. Das Höchstgericht übertrug die Causa zur neuerlichen Überprüfung an ein Berufungsgericht in Paris und hob das verbraucherfeindliche Urteil des Berufungsgerichts in Aix en Provence auf.

VKI-Aktion gegen TÜV:
Es gibt deutliche Anzeichen, dass eine Haftung des TÜV gegeben sein könnte. Der VKI unterstützt daher alle geschädigten Frauen, die sich bisher noch keinem Verfahren gegen den TÜV angeschlossen haben, sich als "Nebenklägerin" im Gerichtsverfahren gegen den TÜV in Frankreich anzuschließen, um sich die Chance auf Schadenersatz zu sichern. Die Teilnahme an der Aktion im Auftrag des Sozialministeriums ist kostenlos. Eine Anmeldung war online bis 27.11.2018 möglich.  

Was macht der VKI?
Der VKI prüft die Voraussetzungen zur Teilnahme an der Sammelklage. Geeignete Fälle wird der VKI im Gerichtsverfahren gegen den TÜV als "Nebenklägerin" in Frankreich anschließen und die Geschädigten im Gerichtsverfahren unterstützen.

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