Lebensversicherungen geben seit langem Anlass für Konsumentenbeschwerden wegen niedriger Rückkaufswerte und unverständlicher Kostenabzüge. Der VKI hatte daher im Auftrag des BMSG 15 Lebensversicherungen wegen derartiger unklarer Regelungen geklagt.
Das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) gibt dem VKI im aktuellen Verfahren gegen die Finance Life Lebensversicherung zur Gänze Recht: In den bekämpften Versicherungsbedingungen für die fondsgebundene Lebensversicherung ist nämlich nicht ersichtlich, welcher Teil der einbezahlten Prämie als Kosten abgezogen und wie viel als Rest im Fonds veranlagt wird. Damit bleibt auch im Dunkeln, wie hoch die Rückkaufswerte sind. Die Rückkaufswerte sind aber ein entscheidendes Auswahlkriterium bei der Wahl der richtigen Veranlagung.
Im Fall der Rechtskraft bedeutet dieses Urteil, dass sich die Versicherung bei künftigen Rückkäufen nicht auf derartige Klauseln berufen darf und Verbraucher daher mehr ausbezahlt bekommen müssen. Bei Rückkäufen innerhalb der letzten drei Jahre besteht unter Umständen ein Anspruch auf Nachforderung gegen die Versicherung.
Das BMSG hat den VKI beauftragt, auf Wunsch der Versicherungsnehmer die Schäden bei einem raschen Rückkauf von Lebensversicherungen abzuschätzen und gegenüber den Versicherungen geltend zu machen (siehe www.verbraucherrecht.at).
Im Streit um unklare Lebensversicherungsverträge sind mittlerweile sechs Verfahren beim Obersten Gerichtshof anhängig (Uniqa, Victoria, ÖBV, Aspecta, Generali und Vorsorge Luxemburg). Mit einer Klarstellung durch das Höchstgericht ist somit in den nächsten Monaten zu rechnen.