Zum Inhalt

Flugreisen - Was tun bei Storno von Teilstrecken?

In der Regel werden von Konsumenten - weil billiger - Hin- und Rückflug gemeinsam gebucht. Welche Konsequenzen hat es, wenn man den Hin- oder den Rückflug nicht in Anspruch nehmen will oder nicht in Anspruch nehmen kann? Wir haben die Situation erhoben und ihre Rechte recherchiert.

Die Fluglinien wollen verhindern, dass Fluggäste günstige Tarife in Anspruch nehmen und Pakete buchen, aber nur einen Teilflug durchführen; sie verlangen Aufpreise - ob zu Recht ist höchst umstritten.

Gebühren und Abgaben sind dem Fluggast, der den Flug nicht konsumiert jedenfalls zurückzuerstatten. Doch die Hürden dahin werden hoch gehalten: Keine Information bei Hot-Lines, keine Vereinfachung der Anforderung (etwa via Onlineformular) und prohibitive Entgelte sollen Kunden abhalten, diese Beträge zurück zu verlangen. Ein sattes Körberlgeld für die Fluglinien - darf man vermuten.

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Unterlassungserklärung der AUA

Unterlassungserklärung der AUA

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die AUA wegen 17 Klauseln in den von ihr verwendeten Beförderungsbedingungen abgemahnt.

Unterlassungserklärung von Ryanair

Unterlassungserklärung von Ryanair

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Ryanair DAC. wegen 31 Klauseln in den von ihr verwendeten Beförderungsbedingungen abgemahnt.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang