Die Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG verwendete in Kreditverträgen bei Fremdwährungskrediten Klauseln zur Währungsumrechnung. Darin wurde auf das "Erste Bank Devisenfixing" verwiesen.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) brachte im Auftrag der Arbeiterkammer Vorarlberg Verbandsklage ein, da der im "Erste Bank Devisenfixing" offenbar enthaltene Aufschlag nicht offengelegt wurde. Dies ist letztlich für Konsumenten nachteilig. Schon geringe Kursabweichungen wirken sich demnach potentiell im vierstelligen Bereich aus.
Das Handesgericht Wien beurteilt die betroffenen Klauseln als gesetzwidrig. Es bleibt nämlich unklar, wie die Kurse gebildet werden.
Das Urteil ist rechtskräftig.
HG Wien 5.11.2015, 11 Cg 50/15p
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Klagevertreter: Dr. Stefan Langer, RA in Wien
Fremdwährungskredite: "Erste Bank Devisenfixing" gesetzwidrig
Nach einem Urteil des Handelsgerichts Wien ist das Abstellen auf das "Erste Bank Devisenfixing" bei der Währungsumrechnung von Fremdwährungskrediten gesetzwidrig.
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Urteil: HG Wien: Klauseln zur Währungsumrechnung bei Fremdwährungskrediten gesetzwidrig - 16.11.2015
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