Zum Inhalt

Frequency Festival
Bild: dwphotos/Shutterstock

Frequency Festival: VKI unterstützte Konsumenten bei Rückzahlungsanspruch

Veranstalter wendete die Regelungen des KuKuSpoSiG auch auf Buchungen für Übernachtungen an

Ein Konsument erwarb einen 3-Tages Pass für das Frequency-Festival. Das Festival hätte im August 2021 stattfinden sollen, wurde aber vom Veranstalter, der musicnet entertainment GmbH, aufgrund der COVID-19-Pandemie abgesagt. Für die Unterbringung in einem Beduinen-Zelt für fünf Personen während der geplanten dreitägigen Festivaldauer zahlte der Konsument ein zusätzliches Entgelt von EUR 417,99. Bei dem ihm für die Beherbergung in dem Zelt ausgestellten „Voucher“ handelt es sich ausdrücklich um keine Eintrittskarte für das Festival; dies ist auf dem „Voucher“ groß vermerkt. Aufgrund der Absage des Festivals konnte der Konsument auch von der Beherbergungsmöglichkeit keinen Gebrauch machen.

Das vom Konsumenten direkt für die Veranstaltung erworbene Ticket (Festivalpass) fällt in den Anwendungsbereich des Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetzes (KuKuSpoSiG). Dieses Gesetz sieht vor, dass bei Entfall eines Kunst-, Kultur- oder Sportereignisses aufgrund der COVID-19-Pandemie unter anderem im Jahr 2021 der Veranstalter anstelle des Eintrittspreises bis zu einem bestimmten Betrag einen Gutschein über den zu erstattenden Betrag ausgeben kann.

Der Veranstalter lehnte aber auch eine Rückzahlung des Entgelts für die Beherbergung pauschal unter Verweis auf das KuKuSpoSiG ab. Dies auch nach außergerichtlicher Intervention durch den VKI.

Der VKI argumentierte, dass jenes zusätzliche Entgelt, welches der Konsument für die Beherbergung während der Festivaldauer gesondert entrichtet hatte, nicht in den Anwendungsbereich des KuKuSpoSiG falle, da es sich bei einer Beherbergung nicht um ein Kulturereignis iSd § 1 Abs 1 1. Satz KuKuSpoSiG handle, sodass für dieses Entgelt die allgemeinen werkvertraglichen Regelungen zur Anwendung gelangen, wonach das Entgelt für die Beherbergung in diesem Fall zur Gänze zurückzuzahlen ist.

Der VKI brachte daher im Auftrag des Sozialministeriums eine Klage auf Rückzahlung der EUR 417,99 ein. Nach Klagseinbringung zahlte die musicnet entertainment GmbH dem Konsumenten den Betrag für die Beherbergung zur Gänze zurück.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Unterlassungserklärung der Auersperg Golf- u. Sportanlagen GesmbH Schloss Ernegg

Unterlassungserklärung der Auersperg Golf- u. Sportanlagen GesmbH Schloss Ernegg

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Auersperg Golf- u. Sportanlagen GesmbH Schloss Ernegg wegen verschiedener Klauseln in der Hochzeitsmappe 2026 abgemahnt. Die Auersperg Golf- u. Sportanlagen GesmbH Schloss Ernegg hat zu sämtlichen Klauseln umgehend eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung der Bergbahn Ellmau Going GmbH & Co.  Astbergbahn KG

Unterlassungserklärung der Bergbahn Ellmau Going GmbH & Co. Astbergbahn KG

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Bergbahn Ellmau Going GmbH & Co.  Astbergbahn KG (Bergbahn Ellmau) wegen verschiedener Klauseln in ihrer (Haftungsausschuss-) Erklärung Ponyreiten Astberg abgemahnt. Die Bergbahn Ellmau hat zu sämtlichen Klauseln umgehend eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung der Wizz Air Hungary Ltd

Unterlassungserklärung der Wizz Air Hungary Ltd

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Wizz Air Hungary Ltd (Wizz) wegen verschiedener Klauseln in den Vertragsbestimmungen zum Discount Club abgemahnt. Wizz hat zu sämtlichen Klauseln eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

Einigung mit WSK Bank: Refundierung von Kreditbearbeitungsgebühren

Einigung mit WSK Bank: Refundierung von Kreditbearbeitungsgebühren

Nach Entscheidung des Obersten Gerichtshof zur Unzulässigkeit der Kreditbearbeitungsgebühr und weiteren Entgelten der WSK Bank konnte sich der VKI mit der WSK Bank auf eine außergerichtliche Lösung für betroffene Kreditnehmer:innen einigen. Eine kostenlose Anmeldung zur Aktion ist bis 03.03.2026 möglich!

Unzulässige Klauseln in den AGBs von BravoNext S.A.

Unzulässige Klauseln in den AGBs von BravoNext S.A.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die BravoNext S.A. (Bravofly) wegen verschiedener Klauseln in den von ihr verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen geklagt.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang