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Gefestigte OGH-Rechtsprechung zu "Negativzinsen"-Problematik

Selbst der OGH sagt nun ausdrücklich, dass die Rechtsprechung, wonach es unzulässig ist, dass die Bank die Marge als Untergrenze festlegt, nunmehr als gefestigt anzusehen ist. Auch die Argumentation der Bank bzgl der wirtschaftlichen Folgen bietet keinen Anlass von dieser ständigen Judikatur abzuweichen.

Ein positiver Aufschlag kann durch einen negativen Indikator teilweise bis ganz aufgezehrt werden. Eine Auslegung der Vertragsklausel dahin, dass der Indikator einseitig mit Null angesetzt werde, steht im Widerspruch zu § 6 Abs 1 Z 5 KSchG, weshalb ein solches Ergebnis nicht in Betracht komme.

OGH 28.6.2017, 9 Ob 35/17p

Anmerkung:

Dem Argument mancher Banken, die sich weigern, zu Unrecht verlangte Zinsen zurückzuerstatten, dass es hierzu noch keine einheitliche Rechtsprechung gibt, wird der Boden unter den Füßen weggezogen.

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