Der Markt für grenzüberschreitende Personenverkehrsdienste soll mit 1. Januar 2010 geöffnet werden.
Es gelten neue Mindestanforderungen für die Qualifikation und damit die Zertifizierung von Lokführern und die Fahrgastrechte werden gestärkt.
Die Fahrgastrechtverordnung wird Ende 2009 in Kraft treten.
Sie soll für alle Eisenbahnfahrten und -dienste gelten, das heißt, nicht nur für den grenzüberschreitenden Verkehr, wie es ursprünglich geplant war.
Die Verordnung regelt vergleichbar der Fluggastrechte -Verordnung ( VO 261/2004) Entschädigungen für große Verspätungen, die Haftung der Unternehmen für die Fahrgäste und deren Gepäck, den Transport von behinderten Personen sowie die von den Eisenbahnunternehmen bereitzustellenden Informationen