Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte bereits im Herbst 2004 eine Bestimmung in den Geschäftsbedingungen der Generali Versicherung für gesetzwidrig erklärt, nach der es in bestimmten Schadenfällen zu Erhöhungen der Kaskoprämie kam. Eine Prämiensenkung bei Schadenfreiheit war nicht vorgesehen. Die Prämie konnte sich somit nur in Richtung "Malus" ändern.
Die Generali Versicherung musste in Folge des OGH-Urteiles allen Betroffenen die zu viel verrechneten Prämien zurückzahlen. Dabei weigerte sich die Generali allerdings, diese Rückzahlungen zeitlich unbeschränkt vorzunehmen. Vielmehr wurden die Mehrprämien nur für die letzten drei Jahre zurückerstattet. Die Generali behauptete, dass davor bezahlte Prämien wegen Verjährung nicht rückgefordert werden könnnen.
Die Generali übersah dabei allerdings, dass der OGH für die Rückforderung von Versicherungsprämien eine Verjährungsfrist von 30 Jahren annimmt. Der VKI entschloss sich daher - im Auftrag des BMSG - die angeblich verjährten Rückforderungen jeweils gerichtlich geltend zu machen.
Die Generali will es in diesen Fällen offenbar nicht auf ein Urteil ankommen lassen. Daher wurde mittlerweile in drei Fällen nach Einbringung der Klage der volle Betrag bezahlt.
Sollte die Generali Versicherung in weiteren Fällen Verjährung einwenden, informieren Sie bitte den VKI, Bereich Recht (bneubauer@vki.or.at ).