Reiseveranstalter müssen aber für den Konkursfall vorsorgen und eine Insolvenzversicherung (Versicherung oder Bankgarantie) abschließen.
Tritt der Konkurs vor Antritt der Reise ein, dann muss die an den Reiseveranstalter bezahlte Anzahlung oder Restzahlung an den Kunden zurückerstattet werden. Sind im Pauschalpreis auch Kosten für Versicherung oder Visabeschaffung enthalten, so sind auch diese Kosten zurückzuerstatten.
Wenn der Konkurs während der Durchführung der Pauschalreise eintritt, dann sind die notwendigen Kosten für die Rückreise zu ersetzen. Das können zum Beispiel Flugkosten bzw Hotelkosten bis zum Abflug sein.
Sämtliche Ansprüche sind innerhalb von acht Wochen ab Eintritt des Insolvenzfalles beim sogenannten Abwickler bei sonstigem Anspruchsverlust geltend zu machen.
Der Abwickler von Geo Reisen Incentive & Marketing GmbH ist Mondial Assistance, Pottendorfer Straße 25-27, 1120 Wien, Tel. +43 (0)1/52503-0, Fax +43 (0)1/52503-890.
Garant oder Versicherer ist die UNICREDIT BANK AUSTRIA (Bankgarantie v. 58001868031).