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Gericht spricht Mehrkosten für Ersatzflug zu

Zwei Konsumenten buchten bei Iberia Flüge von Malaga via Madrid nach Wien. Aufgrund schlechter Wetterverhältnisse konnte die Maschine in Malaga erst verspätet starten, sodass die Konsumenten den Anschlussflug nach Wien verpassten. In Madrid lies die Fluglinie die Konsumenten die ganze Nacht an einem Schalter in der Schlange stehen, ohne ihnen irgendwelche Betreuungsleistungen oder Informationen über die Möglichkeit eines Weitertransportes zu geben. Völlig entnervt buchten die Konsumenten daher Ersatzflüge mit einer anderen Fluglinie. Iberia zahlte in der Folge lediglich die Kosten für das nicht benützte Ticket zurück.

In einer vom VKI im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums geführten Klage sprach das BGHS Wien den Konsumenten die Mehrkosten für das Ersatzticket aus dem Titel des nationalen Schadenersatzrechtes zu. Iberia habe seine Schutz- und Informationspflichten auf das allergröblichste verletzt. Den Anspruch auf pauschale Betreuungsleistungen sah das Gericht ebenfalls gegeben, der Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechte-VO stünde hingegen aufgrund der von der Fluglinie nicht beherrschbaren Wetterverhältnisse nicht zu.

BGHS Wien 28.2.2011, 11 C 589/10p
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Klagevertreter: Dr. Gerhard Deinhofer, RA in Wien

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