Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums (BMASK) - und die Erste Bank haben nach raschen und konstruktiven Verhandlungen für rund 60 KundInnen der Erste Bank ein Angebot eines teilweisen Ersatzes von Schäden aus der Vermittlung von Beteiligungsverträgen an Schiffs- und Immobilienfonds durch die Erste Bank erarbeitet. Die Erste Bank bietet Ihren KundInnen bis zu 30 Prozent der durch diese Investments erlittenen Schäden an. Der VKI begrüßt diese Angebote und empfiehlt diese Vergleichsangebote anzunehmen.
Der VKI hat im Herbst 2013 - im Auftrag des BMASK - Beschwerden von BankkundInnen gesammelt, die sich durch die Vermittlung ihrer Bank durch den Erwerb von Beteiligungen an geschlossenen Schiffs- oder Immobilienfonds geschädigt sehen. Dabei waren auch rund 60 Beschwerden über die Erste Bank dabei.
Die Erste Bank hat rasch ein Gesprächsangebot des VKI, vertreten durch den Wiener Rechtsanwalt Dr. Schumacher, angenommen und nach zügigen und konstruktiven Verhandlungen konnte am 14.2.2104 folgende Lösung paktiert werden:
Jenen KundInnen, die sich durch die Vermittlung einer Reihe von in die Schieflage gekommenen Schiffs- oder Immobilienfonds geschädigt sehen, bietet die Erste Bank an, 30 Prozent bzw. bei hohen oder häufigen Beteiligungen 25 Prozent der jeweils erlittenen Schäden zu bezahlen. Dieses Angebot gilt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Als Berechnungsgrundlage wurde vereinbart: Kapital+Agio+4% p.a. (aus Kapital+Agio von Zeichnung bis 1.2.2014); kein Abzug von Ausschüttungen.
Die Bank ist auch bereit, die entstandenen Kosten des Einschreitens des Rechtsanwaltes zu ersetzen.
In der Zwischenzeit haben auch eine Reihe von örtlichen Sparkassen ihren vom VKI vertretenen Kunden Vergleiche auf dieser Basis angeboten.