Die Bedingungen sehen ua folgende Regelungen vor:
- Die Emittentin soll Zahlungen an eine Zahlstelle leisten können; diese soll auch einseitig änderbar sein. Dem Kunden würde auch das Risiko, dass die Zahlstelle in Konkurs geht, aufgelastet.
- Einschränkungen des ausserordentlichen Kündigungsrechtes.
- Die einseitige Möglichkeit für die Emittentin, die Anleihe vorzeitig zu kündigen.
Diese Klauseln sind gesetzwidrig und unwirksam.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig - die oRevision ist zugelassen.