Erstmals liegt eine gerichtliche Einscheidung zu problematischen Klauseln bei Fremdwährungskrediten vor. Klauseln mit weitgehenden Konvertierungsermächtigungen und Kostenüberwälzungsregeln sind gesetzwidrig.
Beschwerden zu Fremdwährungskrediten, insbesondere zu Konvertierungen seitens der Banken, beschäftigen Konsumentenschützer seit geraumer Zeit. Der VKI wurde daher von der Arbeiterkammer Tirol beauftragt, gerichtlich gegen Klauseln in Fremdwährungskrediten der Sparda -Bank Villach/Innsbruck vorzugehen.
Betroffen waren vor allem Klauseln zu Konvertierungsmöglichkeiten seitens der Bank und zur Überwälzung von Refinanzierungskosten, aber auch eine Klausel, mit der sich die Bank die Kündigung des Kredites ohne nähere Begründung vorbehielt. Das Landesgericht Klagenfurt beurteilt alle bekämpften Klauseln als gesetzwidrig.
Im Fall der Rechtskraft des Urteiles bedeutet dies eine Klarstellung zu Konvertierungsmöglichkeiten und Kostenüberwälzungen für die Zukunft. Außerdem fällt eine Grundlage für die in der Vergangenheit erfolgte Konvertierungen und Kostenüberwälzungen weg, die Bank darf sich auf die beanstandeten Klauseln nicht mehr berufen.