Der VKI führte im Auftrag des BMASK eine Verbandsklage gegen die 3Plus Vermögensberatungs GesmbH. Beanstandet wurden sechs Klauseln aus einem Kreditvermittlungsauftrag. Der Vermögensberater anerkannte im Verfahren die Unzulässigkeit von drei Klauseln zur Datenweitergabe, zum Bankgeheimnis und zum Gerichtsstand. Die restlichen drei Klauseln zu Honoraransprüchen im Zusammenhang mit einer Kreditvermittlung wurden als gesetzwidrig beurteilt.
Gesetzwidrige Klauseln bei Kreditvermittler
Das Oberlandesgericht Wien beurteilt drei Klauseln eines Vermögensberaters im Zusammenhang mit einer Kreditvermittlung als gesetzwidrig.
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Urteil: Honorarklauseln bei Kreditvermittlung gesetzwidrig - 4.12.2009
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