Die Santander Consumer Bank GmbH hat auf ihrer Website bei einem Kreditrechner groß und fett eine Monatsrate angegeben, wesentlich kleiner als repräsentatives Beispiel den Sollzinssatz "ab 2,99%" angeführt. Es handelt sich hierbei um kein repräsentatives Beispiel. Die Beklagte hat kein Beispiel gewählt, von dem sie annahm oder annehmen konnte, dass sie den überwiegenden Teil der auf Grund der Werbung zustande kommenden Verträge so abschließen wird, sondern den niedrigst möglichen Zinssatz angegeben ("ab"-Zinssatz), ohne dabei die Häufigkeit der Vertragsabschlüsse zu berücksichtigen.
Das Urteil ist nicht rechtkräftig (Stand: 10.9.2020).
OLG Wien 22.7.2020, 1 R 147/19y
Klagsvertreter: Dr. Stefan Langer, Rechtsanwalt in Wien