Zum Inhalt

Gewährleistung des Werkunternehmers

Der beklagte Werkbesteller ist Eigentümer eines Wohnhauses, das mit einem Personenaufzug ausgestattet werden sollte. Der klagende Werkunternehmer bot eine "flüsterleise" Aufzugsanlage an und verlangte vom Werkbesteller gewisse bauseitige Vorleistungen. Alle Vorgaben des Werkunternehmers wurden vom Werkbesteller erbracht.

Nachdem der Werkunternehmer den Aufzug eingebaut hatte, stellte sich heraus, dass die Anforderungen an den maximalen Anlagengeräuschpegel haustechnischer Anlagen einer ÖNORM nicht erfüllt wurden; dies führte die Klägerin auf die Untauglichkeit des Lichtschachtes zurück. Die Aufzugsanlage selbst entspricht den im Angebot angegebenen technischen Daten.

Der Werkunternehmer begehrte den restlichen Werklohn: Die Klage wurde abgewiesen.

Wurden der vom Besteller beigestellte Stoff - dazu gehören etwa das bereits vorhandene Bauwerk oder Vorarbeiten anderer Professionisten, auf denen der Unternehmer aufzubauen hat - nach den Vorgaben des Unternehmers hergestellt oder aufbereitet, übernimmt der Werkunternehmer regelmäßig vertraglich auch das Risiko, dass der angestrebte Erfolg aufgrund fehlerhafter oder unzureichender Vorgaben nicht eintritt und hat dafür gewährleistungsrechtlich einzustehen.

OGH 20.12.2018, 1 Ob 132/18w

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

HG Wien: Kontaktangaben bei Microsoft unzureichend

HG Wien: Kontaktangaben bei Microsoft unzureichend

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Microsoft Corporation wegen unzureichender Zurverfügungstellung von Kontaktinformationen geklagt. Das HG Wien hat dem VKI mit Urteil vom 19. Jänner 2026 vollumfänglich Recht gegeben.

VKI-Erfolg: Temu verpflichtet sich zu Minderjährigenschutz und transparenter Websitegestaltung

VKI-Erfolg: Temu verpflichtet sich zu Minderjährigenschutz und transparenter Websitegestaltung

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK Temu wegen Verstößen gegen den Digital Services Act geklagt. Unter anderem verstieß die Homepage-Gestaltung von Temu im Hinblick auf den Minderjährigenschutz und die Information über die verwendeten Empfehlungssysteme gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Temu ließ es nicht auf ein Urteil ankommen und schloss am 20. März 2026 einen gerichtlichen Vergleich mit dem VKI.

Unterlassungserklärung von prepmymeal

Unterlassungserklärung von prepmymeal

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die prepmymeal GmbH wegen einer unzulässigen Geschäftspraktik abgemahnt. prepmymeal hat am 17. März 2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung von FLAGA

Unterlassungserklärung von FLAGA

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die FLAGA GmbH wegen 16 unzulässiger Klauseln in deren AGB abgemahnt. Unter anderem verstießen die enthaltenen Bestimmungen zu Preisänderung und Demontagekosten gegen die gesetzlichen Bestimmungen. FLAGA hat am 27. Jänner 2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung von FedEx Europe

Unterlassungserklärung von FedEx Europe

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Federal Express Europe, Inc. wegen unzureichender Zurverfügungstellung von Kontaktinformationen auf ihrer Website abgemahnt. Die Homepagegestaltung von FedEx Europe verstieß nach Auffassung des VKI gegen Bestimmungen des FAGG und des ECG. FedEx Europe hat am 22.01.2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang