Zum Inhalt

Häufig gestellte Fragen zur Sammelaktion - IKB

Mit welchen Tarifen kann ich an der VKI-Aktion mit der IKB (Innsbrucker Kommunalbetriebe Aktiengesellschaft) teilnehmen?

Hauptprodukte:

  • IKB-comfort (privat, ehemals Stadt+Strom Privat)
  • IKB-eco (privat)
  • IKB-Grundversorgung

Zusatzprodukte:

  • IKB-Boiler
  • IKB-Heizung
     

Welche Energieanlagen werden berücksichtigt?

Es werden alle Ihre Stromanlagen berücksichtigt, die zum Stichtag 01.01.2019 aktiv waren und mit den oben genannten Tarifen beliefert wurden.
 

Ich habe keinen aufrechten Vertrag mehr mit IKB. Kann ich trotzdem an der VKI-Aktion teilnehmen?

Ja, sofern Sie mit Ihrem Tarif von der Preiserhöhung Anfang Jänner 2019 betroffen waren.
 

Wie wird der pauschale Geldersatz ermittelt?

Für den Kunden wird anhand des Jahresverbrauches für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.03.2020 ein gestaffelter, pauschaler Geldersatz ermittelt. Bei einem durchschnittlichen Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh beläuft sich der Auszahlungsbetrag auf rund EUR 45,00.
 

Sind Preiserhöhungen bei den Gebühren für die Netznutzung auch von der OGH-Entscheidung betroffen bzw. werden diese bei der Einigung berücksichtigt?

Nein. Die Gebühren für die Netznutzung werden von der E-Control festgelegt und sind daher vom Energieanbieter unabhängig.
 

Benötigt der VKI die Jahresabrechnung des Jahres 2019 für die Sammelaktion?

Nein. Für die Teilnahme an der Aktion benötigen wir nur Ihre Kundennummer und Anlagennummer bei der IKB. Die Daten sind auf der Jahresabrechnung (Seite 1) oder auf dem, an Sie ergangenen, Kundenschreiben der IKB ersichtlich.
 

Warum muss ich meine Bankverbindung bei der Anmeldung bekannt geben, die IKB hat meine Kontodaten bereits?

An der Aktion können auch ehemalige IKB-Kunden teilnehmen, die kein aufrechtes Vertragsverhältnis mehr zur IKB haben. Für die Auszahlung des Geldersatzes benötigt die IKB daher eine aktuelle Bankverbindung.
 

Ich habe mehrere Anlagen bei IKB angemeldet. Muss ich mich für jede Anlage (=jeden Vertrag) gesondert bei der Aktion anmelden?

Ja, die Rückerstattung erfolgt pro Anlagennummer (= Nummer pro Anlage). Bitte geben Sie bei der Anmeldung jede betroffene Anlagennummer an.

 

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Unterlassungserklärung der Bergbahn Ellmau Going GmbH & Co.  Astbergbahn KG

Unterlassungserklärung der Bergbahn Ellmau Going GmbH & Co. Astbergbahn KG

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Bergbahn Ellmau Going GmbH & Co.  Astbergbahn KG (Bergbahn Ellmau) wegen verschiedener Klauseln in ihrer (Haftungsausschuss-) Erklärung Ponyreiten Astberg abgemahnt. Die Bergbahn Ellmau hat zu sämtlichen Klauseln umgehend eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung der Wizz Air Hungary Ltd

Unterlassungserklärung der Wizz Air Hungary Ltd

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Wizz Air Hungary Ltd (Wizz) wegen verschiedener Klauseln in den Vertragsbestimmungen zum Discount Club abgemahnt. Wizz hat zu sämtlichen Klauseln eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

Einigung mit WSK Bank: Refundierung von Kreditbearbeitungsgebühren

Einigung mit WSK Bank: Refundierung von Kreditbearbeitungsgebühren

Nach Entscheidung des Obersten Gerichtshof zur Unzulässigkeit der Kreditbearbeitungsgebühr und weiteren Entgelten der WSK Bank konnte sich der VKI mit der WSK Bank auf eine außergerichtliche Lösung für betroffene Kreditnehmer:innen einigen. Eine kostenlose Anmeldung zur Aktion ist bis 03.03.2026 möglich!

Kick-Back Zahlungen: VKI startet Sammelintervention gegen weitere Banken

Kick-Back Zahlungen: VKI startet Sammelintervention gegen weitere Banken

Nicht offengelegte Bestandsprovisionen für die Vermittlung von Finanzprodukten sind unzulässig. VKI bietet Unterstützung für betroffenen Kund:innen, die vor 2018 in Fonds investiert haben. Der VKI verhandelt mit diversen Banken über eine außergerichtliche Lösung. Erste Einigungen konnten bereits erzielt werden.

Unzulässige Klauseln in den AGBs von BravoNext S.A.

Unzulässige Klauseln in den AGBs von BravoNext S.A.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die BravoNext S.A. (Bravofly) wegen verschiedener Klauseln in den von ihr verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen geklagt.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang