Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Sozialministeriums - den Energieanbieter Innsbrucker Kommunalbetriebe Aktiengesellschaft (IKB) geklagt. Gegenstand der Verbandsklage ist eine nach Ansicht des VKI unzulässige Preisänderungsklausel. Der VKI erzielte beim Obersten Gerichtshof (OGH) bereits eine Grundsatzentscheidung zu einer ähnlichen - vom Gericht als unzulässig erachteten - Preisanpassungsregelung eines anderen Energieanbieters.
Der VKI konnte sich mit der IKB auf folgende außergerichtliche Lösung für betroffene Haushaltskunden einigen:
- Kunden erhalten einen gestaffelten pauschalen Geldersatz für die Preiserhöhung vom 01.01.2019.
- Bei einem durchschnittlichen Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh beträgt der Auszahlungsbetrag EUR 45,00.
Voraussetzungen zur kostenlosen Teilnahme an der VKI-Aktion
Teilnahmeberechtigt waren alle Haushaltskunden, die von der Preiserhöhung 2019 betroffen waren und einen oder mehrere der folgenden Tarife von der IKB beziehen bzw. bezogen haben.
Hauptprodukte:
- IKB-comfort (privat, ehemals Stadt+Strom Privat)
- IKB-eco (privat)
- IKB-Grundversorgung
Zusatzprodukte:
- IKB-Boiler
- IKB-Heizung
Geldersatz erhielten auch ehemalige Kunden der IKB, die keinen bestehenden Vertrag mehr mit IKB haben und von der Preiserhöhung vom 01.01.2019 betroffen waren.
Anmeldefrist
Die kostenlose Anmeldung beim VKI war bis 16. August 2021 möglich.
Unterstützung des VKI
Der VKI prüfte die Voraussetzungen zur Teilnahme und leitete geeignete Fälle in mehreren Tranchen an die IKB weiter um die Rückzahlung des pauschalen Geldersatzes für die Teilnehmer einzufordern.