Die vom Unglück betroffenen Passagiere haben einerseits Anspruch auf Gewährleistung dh es ist ihnen der gezahlte Reisepreis zurückzuerstatten, wobei ein erhaltener Nutzen anzurechnen wäre.
Darüber hinaus haben die Passagiere bei Verschulden Anspruch auf materiellen Schadenersatz wie etwa für zerstörtes Reisegepäck oder auch Heilungskosten und Schmerzengeld. Aber auch Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude ist zu leisten. Die Judikatur geht hier von einem Ersatzanspruch von etwa € 50,00 pro Person und Tag aus, an dem die Leistung vereitelt war.
Wer aber eine Kreuzfahrt für die Zukunft gebucht hat, kann diese nicht kostenlos stornieren. Dieses hoffentlich einmalige Unglück vor der toskanischen Küste kann nicht auf andere Kreuzfahrten übertragen werden, ein kostenloser Rücktritt wäre daher nicht möglich.