Der Oberste Gerichtshof klärte einige wesentliche und höchst umstrittene Rechtsfragen:
- Eine Vereinbarung über ein Zusatzentgelt, das für vom Sozialhilfeträger finanzierte Leistungen verrechnet wird, ist gesetz- und sittenwidrig.
- Heimverträge nach der derzeitigen Rechtslage bedürfen der pflegschaftsbehördlichen Genehmigung.
- Die Aufschlüsselungspflicht nach § 27d Abs 1 Z 6 KSchG richtet sich nicht nach dem Vertragsabschlusszeitpunkt sondern nach der Abrechnungsperiode für das Entgelt und gilt daher auch für Altverträge, sofern Haushaltsbeiträge nach dem 1.7.2004 in Rechnung gestellt werden.
Heimvertrag - Haushaltsbeitrag - Transparenz
Erstmals äußerte sich der OGH nun in einer aktuellen Entscheidung zum Thema Haushaltsbeiträge. Dabei handelt es sich um die Beiträge, die Heimbewohner an die Heimträger zahlen, um Zusatzleistungen abzugelten. Grundleistungen werden über die Sozialhilfe finanziert. Das Verfahren wurde für den Beklagten im Auftrag des Vereins VertretungsNetz geführt.
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Urteil: OGH zum Heimvertrag - Haushaltsbeitrag und Transparenz - 12.1.2007
https://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=49&tx_ttnews%5Btt_news%5D=1496