Zum Inhalt

HG Wien: Kombinationsverbot von Fluggutscheinen bei Airberlin unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums gegen die Airberlin PLC & Co Luftverkehrs KG wegen rechtswidriger Klauseln in den Fluggutscheinbedingungen eine Verbandsklage. Das nun vorliegende Urteil des HG Wien erklärte eine von drei eingeklagten Klauseln für unzulässig.

Unzulässig ist das Verbot der Kombination von verschiedenen Gutscheinen. Laut dem Gericht ist es unzulässig, wenn mehrere Fluggutscheine -welche man beispielsweise geschenkt bekommen hat- nicht im Rahmen eines Fluges kombiniert werden können.

Zulässig ist laut HG Wien eine Klausel, welche eine Barauszahlung von (Rest-)Guthaben ausschließt.  Für Konsumenten würde dies bedeuten, dass man bei möglicherweise geringem Restwert des Gutscheines zur Nutzung weiteres Geld investieren müsste um Zusatzleistungen des Unternehmens zu erhalten, oder aber den Gutschein verfallen lassen müsste.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Stand 20.4.2015).

HG Wien, 07.04.2015, 11 Cg 117/14i
Volltextservice
Klagsvertreter: Dr. Stefan Langer, RA in Wien

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Gerichtlicher Unterlassungsvergleich mit MyTrip

Gerichtlicher Unterlassungsvergleich mit MyTrip

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums MyTrip (OY SRG FINLAND AB) wegen unzulässiger Klauseln in den AGB geklagt, wobei 33 Klauseln, darunter unzulässige Gutscheinregelungen, Haftungsbeschränkungen, Bearbeitungs- und Servicegebühren beanstandet wurden. MyTrip ließ es nicht auf ein Urteil ankommen und erklärte sich zu einem gerichtlichen Unterlassungsvergleich bereit. Der Vergleich ist rechtskräftig.

Unzulässige Klauseln in AGB der „Hüttenpartner“ Alm-, Ski-, und Wanderhüttenvermietung GmbH

Unzulässige Klauseln in AGB der „Hüttenpartner“ Alm-, Ski-, und Wanderhüttenvermietung GmbH

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Dezember 2022 im Auftrag des Sozialministeriums die „Hüttenpartner“ Alm-, Ski-, und Wanderhüttenvermietung GmbH wegen unzulässiger Klauseln in den AGB geklagt, wobei 25 Klauseln aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw der „Bedingungen Annullierungsvertrag“ beanstandet wurden. Das Oberlandesgericht Wien bestätigte nun das erstinstanzliche Urteil des Landesgerichtes Korneuburg und erklärte alle 25 angefochtenen Klauseln für unzulässig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang