HG Wien: unzulässige Klauseln der Advanzia Bank
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt - im Auftrag des Sozialministeriums - eine Verbandsklage gegen die Advanzia Bank S.A. Eingeklagt wurden 15 Klauseln aus den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kreditkarten", sowie die Bewerbung der Kreditkarte.
Das HG Wien erklärte unter anderem folgende Klauseln für unwirksam:
- Formpflichten für die Rücktrittserklärung
- Änderungsklauseln für Sollzinssätze und Entgelte
- Klauseln für die Beanstandungen gegen die Richtigkeit der Rechnungsabschlüsse
- Bezugnahme auf veraltete Haftungsbestimmungen
- zu frühe Cut-Off-Zeitpunkte
- Fremdwährungsumrechnung
HG Wien 4.11.2019, 53 Cg 25/18z
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Klagsvertreter: Dr. Stefan LANGER, Rechtsanwalt in Wien
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Urteil: HG Wien: unzulässige Klauseln der Advanzia Bank - 4.12.2019
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