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HG Wien verurteilt AWD wegen falscher Anlageberatung

AWD verliert weiteren Anleger-Prozess und wurde wegen falscher Anlageberatung zu 88.000 Euro Schadenersatz verurteilt. Dessen Anlageempfehlung in Immobilien-Aktien hatten ein Ehepaar an den Rand des Ruins gebracht.

In einem Aufsehen erregenden Prozess wurde nunmehr der AWD zu 88.000 Euro Schadenersatz verurteilt. Ein Ehepaar hatte auf Anraten eines AWD-Beraters ihre ganzen Ersparnisse in Immoeast- und conwert-Aktien investiert. Als dann die Aktienkurse nachgaben, verloren die Anleger einen Großteil ihres Vermögens und häuften zusätzlich Schulden in Höhe von 63.000 Euro an.

Beim ersten Investment im Jahr 2006 sei den unerfahrenen Anlegern vorgespielt worden, es handle sich bei den Immobilienpapieren um eine "weitgehend risikolose" Veranlagung.

Ein Jahr später habe der Berater dem Ehepaar die Aufnahme eines Fremdwährungskredits mit der Eigentumswohnung als Pfand empfohlen, um die "angespannte" finanzielle Situation zu verbessern. Mit dem Geld sollten weitere "sichere" und "gewinnbringende" Immoeast-Aktien gekauft werden.

"Dieser Rat brachte das Ehepaar nach dem Kursverfall im Jahr 2008 an den Rand ihrer Existenz", so Anlegeranwalt Michael Poduschka.

Wie die APA berichtet, hat das HG Wien in dem noch nicht rechtskräftigen Urteil den Klägern rund 88.000 Euro zugesprochen. Im Gegenzug müssen diese ihre noch gehaltenen Wertpapiere an den AWD zurückgeben.

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