Die Bank argumentierte, dass die Frage von Negativzinsen von den Vertragsparteien nicht bedacht worden sei, nun eine Vertragslücke vorliege und ein Kreditvertrag jedenfalls "entgeltlich" zu sein habe. Für das HG Wien kann von Unentgeltlichkeit jedoch keine Rede sein. „Der Kreditnehmer bezahlte über Jahre deutlich höhere Zinsen und bezahlt auch laufend Kontoführungsentgelte an die Beklagte, die ebenso mit einer Gewinnmarge kalkuliert sind“ (56 Cg 7/16x). Im Gegensatz zur Bank sieht das Gericht keine Lücke im Vertrag. Der vereinbarte Indikatorwert stelle einen Interbankenzinssatz dar, zu dem sich die Bank refinanzieren kann. Durch den zusätzlich vom Kreditnehmer zu zahlenden Aufschlag (hier: 0,875%) kann die Bank stets zu einem für sie billigeren Zinssatz auf dem Interbankenmarkt Refinanzierungsmittel aufnehmen, als sie ihn für den Verbraucherkreditvertrag kalkulieren muss.
HG Wien verurteilt Bank zur Zahlung von Negativzinsen
Die PRESSE berichtet über einen Einzelprozess am HG Wien, bei dem zwei Fremdwährungskreditnehmer ihre Bank darauf geklagt hatten, den Zinssatz für den Kredit nicht bei Null einzufrieren bzw jedenfalls die Marge zu verlangen. Das HG Wien gab den Kreditnehmern Recht. Das Urteil ist nicht rechtkräftig.