Die der Immofinanz gehörende Aviso Zeta AG, die ehemalige Constantia Privatbank, wurde in einem mündlich verkündeten Urteil vom HG Wien zur Schadensersatzleistung verurteilt. Eine damals 14-jährige Anlegerin kaufte 2004 um vom Taufpaten geschenkte EUR 6.000,00 Immofinanz-Aktien von der Constantia Privatbank, ihre Eltern unterschrieben den Kaufantrag. Die Bank wusste, dass entgegen dem Gesetz keine Genehmigung des Pflegschaftsgerichtes eingeholt wurde.
Die Aviso Zeta verweigerte dennoch die Rückzahlung der von der Minderjährigen gezahlten Beträge. Begründet hat die Bank dies damit, dass die Eltern der Minderjährigen damals eine kleingedruckte Klausel unterschrieben hätten, wonach es sich um eine "Schenkung unter Auflage" handle.
Da die Rechtsanwältin der Bank der Richterin weder erklären konnte, was dieser Begriff bedeutet noch welche Rechtsfolgen sich daraus ergeben, gab die Richterin noch am Tag der mündlichen Verhandlung dem Klagebegehren statt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Aviso Zeta kündigte an, gegen das Urteil in Berufung gehen zu wollen.
HG Wien 8.5.2012, 11 C 319/10g
Klagevertreter: Poduschka Anwalts GmbH, Perg